Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Wirtschaftliche und technische Gründe § 132 Abs 2 Satz 2 GWB:
Für die Leistungen zur Realisierung der Angebote ist ausschließlich die Philips Market DACH GmbH zertifiziert und übernimmt bei der Lieferung und Umsetzung die Verantwortung für die CE Zertifizierung und die MPG Konformität. Die Leistungen (technische Anpassungen, funktionale Upgrades und Umbauten) und die darin enthaltenen Inhalte können ausschließlich durch die Firma Philips GmbH, Röntgenstraße 22 in 22335 Hamburg, erbracht werden. Aus wirtschaftlicher Sicht besteht ebenfalls keine Alternative zur Beauftragung der Upgrades. Die im Jahr 2020 ausgeschriebene und im Jahr 2021 installierte Anlage, hat einen Gesamtwert von 568 400,00 EUR, brutto, zzgl. Einbaukosten. Das Upgrade im Wert von rund 283 T EUR ist als funktionale Erweiterung zu sehen.