Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Sachverhaltsnachtrag 01: Herstellung Muffen Kabel 77200 2 Stück und Kabel 20108 1 Stück
Sachverhaltsnachtrag 02: Anpassung Gleiskeis und Ein-/Ausspeisung W976 im Zusammenhang Versetzung Ls 975
Sachverhaltsnachtrag 03: Neuverlegung Kabel Az 660/661
Sachverhaltsnachtrag 04: Neubau KS 950/2 aufgrund Platzmangels im vorhandenen KS 950 konnten die 5 Steuerkabel der Indusis nicht eingebunden werden und
b) Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Begründung:
Oder
c) Aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
Der AN war mit der Planung und mit dem Bau der Anlage beauftragt. Aus Gewährleistungsgründen können diese zusätzliche Leistungen nur durch diesen AN umgesetzt werden.
Und
d) mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden Begründung:
Es ist mit einer erhöhten Koordinationsaufwand zwischen Bauüberwachung und Auftragnehmern, sowie zeitlicher Verschiebung der Leistungsabnahme zu rechnen.