Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages
Begründung:
Das Nachtragsangebot 03 der Siemens AG beträgt 6 154,37 EUR. Inhalt dieses Angebotes ist ein Mehraufwand der fachtechnischen Prüfung des PT2. Die Leistung der fachtechnischen Prüfung des PT2 selbst wurde bereits mit dem Nachtrag 01 beauftragt. Bei dem Nachtrag 03 handelt es sich um eine Mengenmehrung. Dies kommt dadurch zu Stande, dass Fa. Siemens bzw. dessen Nachunternehmer die Hochrüstung der UZ-HH-Rothenburgsort innerhalb des Nachtrages 01 nicht berücksichtigt hatte, diese jedoch einen wesentlich höheren Aufwand innerhalb der fachtechnischen Prüfung nach sich zieht, welche nun mit dem Nachtrag 03 eingefordert wird.
Und b) Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
Begründung:
Oder c) Aus technischen Gründen nicht möglich.
Begründung:
Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die fachtechnische Prüfung eines in sich geschlossenen PT2 muss aus einer Hand erfolgen, wozu wie im Nachtrag 01 beschrieben sinnhafter Weise Fa. Siemens die fachtechnische Prüfung in Frage kommt.
Und d)
Mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden.
Begründung:
Es gibt keine sinnvollen Alternativen, um die benötigten Prüfleistungen zu vergeben. Alterantiv müsste jeder der drei betroffenen Maßnahmen einen weiteren Dritten bestellen, welcher die fachtechnische Prüfung des PT2 übernimmt und die anfallenden Kosten sachgerecht auf die Maßnahmen verteilt. Dies wäre mit erheblichen Schwierigkeiten bzw.