216099-2022 - ErgebnisDeutschland-Fürth: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
OJ S 80/2022 25/04/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landesamt für Statistik
Postanschrift: Nürnberger Straße 95
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Arbeitnehmerüberlassungsvereinbarung für den Zensus 2022
Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-30-22-1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Arbeitnehmerüberlassungsvereinbarung für den Zensus 2022
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79621000 Überlassung von Bürokräften, 75131100 Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 79623000 Überlassung von kaufmännischen oder industriellen Arbeitskräften
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für die Abwicklung des Projektes „Zensus 2022“ besteht Personalbedarf bei der Durchführung der Zensus-Erhebungen zur Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben im Rahmen der mündlichen und schriftlichen Betreuung von Anfragen durch Auskunftspflichtige und Projektbeteiligte. Aufgrund personeller Engpässe soll der Bedarf mit externer Unterstützung gedeckt werden. Die Leistung in den Jahren 2022 bis 2023 soll durch Leiharbeitnehmer (Austausch nach Ende der Höchstüberlassungsdauer notwendig) im Umfang von 40 Stunden wöchentlich im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung erbracht werden. Die Aufgabenkoordination wird durch das Bayerische Landesamt für Statistik erbracht.
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Aufgabenbeschreibung:
- Hotline für Auskunftspflichtige der Gebäude- und Wohnungszählung, Haushaltsstichprobe, Wiederholungsbefragung sowie Hotline für kommunale Erhebungsstellen
- ggf. Mitarbeit bei der Eingangsprüfung von postalischen Sendungen, Entkuvertierung und Vorbereitung der Beleglesung sowie Prüf- und Korrekturarbeiten der gescannten Belege nach Texterkennung
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Anforderungen an die Leiharbeitnehmer:
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Fachangestellter für Markt- und Sozialforschung bzw. im kaufmännischen Bereich oder Berufserfahrung in den genannten Bereichen oder mehrjährige Erfahrung in der telefonischen und/oder schriftlichen Kundenbetreuung
- Grundkenntnisse in MS Word und MS Excel
- hohe Motivation, Belastbarkeit sowie sorgfältige, zuverlässige und engagierte Arbeitsweise
- gewandte mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
- hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit
- idealerweise Erfahrung als Callcenter-Agent oder Erfahrung mit der (automatisierten) Massenverarbeitung von Briefeingängen
- Bereitschaft zum Schichtdienst (in der Zeit von Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr, in Ausnahmefällen auch bis 20:00 Uhr)
- sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mindestens entsprechend Sprachniveau C1)
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der Verleiher ist – auch im Verhältnis zum Entleiher – verpflichtet, für die dem Entleiher überlassenen Leiharbeitnehmer sämtliche Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie alle sonst einschlägigen arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere auch sämtliche diesbezüglichen Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten. Der Entleiher kann von dem Verleiher jederzeit die Vorlage von Bescheinigungen über die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer für die überlassenen Leiharbeitnehmer an die zuständigen Einzugsstellen bzw. das Finanzamt verlangen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 035-089700
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Arbeitnehmerüberlassungsvereinbarung für den Zensus 2022
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
20/04/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Adecco Personaldienstleistungen GmbH
Postanschrift: Fritz-Vomfelde-Str. 26
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
E-Mail: info@adecco.de
Telefon: +49 21166886688
Internet-Adresse: https://www.adecco.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Randstad Deutschland GmbH & Co. KG
Postanschrift: Frankfurter Straße 100
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: presse@randstad.de
Telefon: +49 61964080
Internet-Adresse: https://www.randstad.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Manpower GmbH & Co. KG
Postanschrift: Große Gallusstraße 1-7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail: info@manpower.de
Telefon: +49 69153030
Internet-Adresse: https://www.manpower.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Etwaige Angaben zum Wert des jeweiligen Auftrags (ohne MwSt.) erfolgen jeweils gestützt auf § 39 Abs. 6 Nrn. 3 u./o. 4 der Vergabeverordnung (VgV) nicht. Die Angaben unter V.2.2) ("Angaben zu den Angeboten") bzw. V.2.3) ("Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs") erklären sich über § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV bzw. über die Ausgestaltung als Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung, d.h. ein etwaiger Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern ist nicht gegeben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Statistik.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Telefon-Nr.: +49 (89) 2176-2411, Fax-Nr.: +49 (89) 2176-2847, E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de zu richten. Hinweise der Vergabekammer Südbayern im Internet: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/04/2022