See the notice on TED website
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ABS Berlin - Frankfurt/Oder - Grenze D/PL, PA 16, Bahnhof Köpenick inkl. S3 Ost
Beschreibung: Bauhauptleistungen; Oberbau, Tiefbau, OLA, Konstruktiver Ingenieurbau, Kabeltiefbau, E-Technick/50Hz, Bahnenergieanlagen, S-Bahnstromanlagen, LST, TK
Kennung des Verfahrens: 3f0b95b6-fa99-4f80-9d78-4f0f949ec085
Interne Kennung: 21FEI52388
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin Köpenick
Postleitzahl: 12555
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: ABS Berlin - Frankfurt/Oder - Grenze D/PL, PA 16, Bahnhof Köpenick inkl. S3 Ost
Beschreibung: Bauhauptleistungen; Oberbau, Tiefbau, OLA, Konstruktiver Ingenieurbau, Kabeltiefbau, E-Technick/50Hz, Bahnenergieanlagen, S-Bahnstromanlagen, LST, TK
Interne Kennung: e23fe0e9-3258-460b-881e-cf150f8bd53e
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/08/2022
Enddatum der Laufzeit: 21/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: STRABAG Rail GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2022832299
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - STRABAG Rail GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 06/07/2022
Datum des Vertragsabschlusses: 22/07/2022
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 424963-2022
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - STRABAG Rail GmbH
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 475: Zur Realisierung des Bauzwischenzustands F3.1 muss die hier gegenständliche Weiche W77 verschlossen sowie instandgesetzt werden. Ohne diese Leistung kann der Bauzustandswechsel nicht stattfinden, sodass der Baufortschritt gehemmt werden würde. Bei einem Wechsel des AN würden sich aufgrund des Vergabeverfahrens Verzüge in der Bauausführung einstellen, sodass der Bauzustand F3.1 insgesamt nicht mehr zum Tragen kommen könnte. Bei einer Beauftragung eines Dritten würden sich Verzüge im Bauablauf einstellen sowie im weiteren Verlauf (ohne Kompensation des Verzugs) auch Mehrkosten aufgrund des Entfalls der Preisbindung einstellen. Dies steht in keinem Verhältnis zu den hier angezeigten Mehrkosten. Auch hätte der Verzug Auswirkungen auf die IBN und damit den Bahnbetrieb. AvL 483: Ohne diese Leistungen kann der Bahnbetrieb im Bereich der herzustellenden Weichen nicht stattfinden. Die Leistung ist daher zur Herstellung einer richtlinienkonformen Anlage sowie zur Sicherstellung der Abnahmereife zwingend erforderlich. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs ist für den AG nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss (Zuordnung der Verantwortlichkeiten besonders erschwert). Darüber hinaus sind die BE-Flächen derart begrenzt, dass für die erforderliche BE eines weiteren AN keine Flächen zur Verfügung gestellt werden können. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass der Baubeginn der Leistung und die darauf folgenden Leistungen sich erheblich verschieben würden. In der Folge würden Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN gefährdet werden. Darüber hinaus müssten weitere BE-Flächen beschafft sowie vorgehalten werden. 622: Zur Schaffung der Baufreiheit müssen die gegenständlichen Niederspannungsleitungen umverlegt werden. Betreiberseitig sind die NS-Kabel zur Wartung der Trafostationen als Redundanz im Endzustand wiederherzustellen. Somit ist diese Leistung hinsichtlich des Werkerfolgs aus technologischer Sicht erforderlich. Der AN ist mit dem Rückbau der gegenständlichen Niederspannungsleitung beauftragt. Bei der Vergabe an einen weiteren AN ist eine Zuordnung von Gewährleistungsansprüchen nicht mehr möglich. Da der AN das Baufeld bis ende 2027 in Anspruch nimmt, kann aufgrund des Bauablaufes kein weiterer AN die Leistungen ausführen. Dies würde zu Stillständen/Störungen im Bauablauf führen, was wiederum zu Mehrkosten führen würde. Dies hätte Auswirkungen auf die IBN sowie den Fahrplan. 643: Im Rahmen der Bauausführung wurde festgestellt, dass der vorgefundene Zustand der Schwellen grenzwertig ist. Zur Sicherstellung der dauerhaften Sicherheit und Funktionalität der Gleisanlage, ist der Austausch erforderlich. Demgemäß also auch zur Herstellung der Abnahmereife. Um den Bauablauf nicht zu beeinträchtigen, müssten die vertraglich geschuldeten Leistungen ausgeführt werden. Was dazu führt, dass ein Dritter die hergestellten Anteile wieder zurückbauen und anschließend die Schwellen wechseln müsste. Insofern ist der Wechsel aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Würden die Leistungen ruhen, bis die Baufreiheit durch einen Dritten hergestellt wird, würden sich Verzüge in der Bauausführung einstellen, was ggfs. zum Entfall der Preisbindung und entsprechenden Mehrkosten führen würde. Weiter würden sich massive Verzüge einstellen, weil die angedachten Sperrpausen entfallen würden und infolge des Verzugs neu beantragt und zur Verfügung gestellt werden müssten. 663: Für die vertraglich geschuldete Erneuerung der Gleise 9 und 10 muss Baufreiheit geschaffen werden. Dafür ist zusätzlich ein Rückbau der Bestandsgleisbeleuchtung erforderlich. Die Ausschreibung und Vergabe des Rückbaus der Gleisfeldbeleuchtmasten an einen weiteren AN würde zu Verzögerungen im Bauablauf führen. Der AN-Bau hat das dafür benötigte Gerät sowie qualifiziertes Personal vor Ort. Durch die Ausschreibung, die bei der Vergabe der Bauleistungen an einen Dritten erforderlich ist, würde es zu erheblichen Verzögerungen in der Leistungserbringung kommen. Demnach wären Auswirkungen auf den Betrieb und Gesamtfertigstellungstermin zu erwarten. Eine Kompensation der Verzögerungen würde zudem weitere Mehrkosten nach sich ziehen, welche die hier gegenständlichen Kosten überschreiten würden. 681: Die hier gegenständliche Leistung wurde vom PSV im Rahmen der Prüfung der AP gefordert. Ohne diese Leistungen kann die Ausführungsplanung nicht freigegeben werden und die entsprechenden Bauleistungen nicht realisiert werden. Insofern ist die Leistung für den Werkerfolg zwingend erforderlich. Der AN ist mit der Erstellung der Ausführungsplanung beauftragt. Die Vergabe der Leistung (LV-übergreifende Einarbeitung der Prüfanmerkungen) kann daher nicht an einen Dritten vergeben werden. Die Vergabe an einen Dritten würde zu immensen Verzügen in der Bauausführung führen. Die Kompensation des Verzuges würde die hier gegenständlichen Kosten bei weitem Übersteigen. Auch kann aktuell das Ausmaß des Verzuges nicht abgeschätzt werden, sodass höchst wahrscheinlich die IBN und Gesamtfertigstellung gefährdet wäre. 485: Zur Schaffung der Baufreiheit hat sich im Rahmen der Bauausführung ergeben, dass zusätzlich zu den zu fällenden Bäumen, 16 weitere Bäume im Ersatzhabitat Wuhlheide gefällt werden müssen. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs kommt es zu erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf, da hier besondere zeitliche Zwänge aufgrund des vereinbarten Bauablaufes sowie der entsprechenden Sperrpausen vorliegen. Unter Berücksichtigung des Vergabeverfahrens ist eine Fällung der Bäume innerhalb der Fällperiode nicht mehr möglich, sodass hierfür Sondergenehmigungen beantragt werden müssen, welche im Zweifel nicht erteilt werden. Dies führt dazu, dass die Baufreiheit erst Ende 2025 hergestellt werden kann, was Immense Auswirkungen auf alle Vertragsfristen hätte.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 475: LST: Bph F3.1, W77 Dauerverschluss ausbauen, nach Herzstückwechsel Dauerverschluss montieren, fehlende Teile ersetzen. AvL 483: Weichenfahrbahnen maschinell profilgerecht bearbeiten/schleifen 622: Planungsleistung; 50 Hz: Niederspannungsleitung zw Trafostationen planen 643: Bhf Köpenick Gleis 833 km 11,61 - 11,883 - Baufreiheit für Schwellenwechsel herstellen 663: Rückbau Gleisfeldbeleuchtung zw.Gl. 9+10 681: Planung EÜ Hämmerlingstraße, Einarbeitung Prüfanmerkungen Fernbahn-Rahmen 485: Zusätzliche Baumfällarbeiten im Ersatzhabitat Wuhlheide (Auflichtungsmaßnahme)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 1806996633
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: STRABAG Rail GmbH
Registrierungsnummer: ef62c5ab-bf3a-4599-a00c-4dbfae22f753
Postanschrift: i-Park Tauberfranken 9
Stadt: Lauda-Königshofen
Postleitzahl: 97922
Land, Gliederung (NUTS): Main-Tauber-Kreis (DE11B)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c391387e-91dd-4dce-82ff-280c125023d3 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/04/2025 18:00:34 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 216712-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 66/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/04/2025