216877-2025 - Ergebnis
Deutschland – Beschilderung – Rahmenvertrag Primärkennzeichnungselemente
OJ S 66/2025 03/04/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
E-Mailvergabestelle@rps.aok.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvertrag Primärkennzeichnungselemente
BeschreibungDie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt eine Rahmenvereinbarung über Primärkennzeichnunsgselemente aus.
Kennung des Verfahrensba1b7a81-add6-4f39-a46b-9d220ea15bb8
Interne KennungAOK24054-383
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928471 Beschilderungsmaterial, 31523000 Leuchtschilder und beleuchtete Namensschilder, 31527260 Beleuchtungssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVirchowstraße 30  
StadtEisenberg
Postleitzahl67304
Land, Gliederung (NUTS)Donnersbergkreis (DEB3D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie derzeitig bekannten Orte, in denen zum jetzigen Zeitpunkt Kundencenter und Verwaltungsgebäude geplant sind, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Standortverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen).
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1 132 251,62 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 132 251,62 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YDX5LT3 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRahmenvertrag Primärkennzeichnungselemente
BeschreibungRahmenvereinbarung über die Werkplanung, Produktion, Lieferung, Montage von Primärkennzeichnungselementen und damit zusammenhängende Service-Leistungen für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - DIe Gesundheitskasse.
Interne KennungAOK24054-383
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928471 Beschilderungsmaterial, 31523000 Leuchtschilder und beleuchtete Namensschilder, 31527260 Beleuchtungssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVirchowstraße 30  
StadtEisenberg
Postleitzahl67304
Land, Gliederung (NUTS)Donnersbergkreis (DEB3D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie derzeitig bekannten Orte, in denen zum jetzigen Zeitpunkt Kundencenter und Verwaltungsgebäude geplant sind, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Standortverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Auftraggeberin hat das Recht, diese Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zu gleichbleibenden Konditionen zweimal, um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin nicht 3 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung schriftlich kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens 48 Monate nach Zuschlagserteilung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenTeststellung der Muster: Für die zur Qualitätsbeurteilung sind Muster (vgl. Anlage 2, Leistungsbeschreibung Punkt 2.3) an die nachfolgenden Stelle zu senden: MetaDesign Leibnitzstraße 65 10629 Berlin Die Muster sind mit den Firmenangaben des Bieters und der Angabe "AOK24054-383 Rahmenvertrag Primärkennzeichnungselemente" zu kennzeichnen. Sofern die Muster aus mehreren Umschlägen oder Paketen bestehen, müssen diese als eindeutig zusammengehörend und mit dem vorgenannten Vermerk gekennzeichnet sein. Das Angebot kann nur gewertet werden, wenn sowohl das elektronische Angebot über die Vergabeplattform DTVP als auch die Muster vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten, geprüften Gesamtangebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 30 Punkten. Alle höheren geprüften Gesamtangebotspreise werden mit dem niedrigsten, geprüften Gesamtangebotspreis ins Verhältnis gesetzt, indem der niedrigste geprüfte Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von Punkten multipliziert wird.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis Stundensatz Elektro
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten, geprüften Gesamtangebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 10 Punkten. Alle höheren geprüften Gesamtangebotspreise werden mit dem niedrigsten, geprüften Gesamtangebotspreis ins Verhältnis gesetzt, indem der niedrigste geprüfte Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von Punkten multipliziert wird.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität der Muster
BeschreibungDie maximal zu erreichende Punktzahl bei der Qualität der Muster sind insgesamt maximal 60 Punkte (60 %).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung384 997,64 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen349 997,85 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung384 997,64 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung349 997,85 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungST-Service GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsCX2DCADDCAD
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAOK24054-383
TitelRahmenvertrag Primärkennzeichnungselemente
Datum der Auswahl des Gewinners21/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses01/04/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots349 997,85 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots569 733,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
RegistrierungsnummerDE271900642
PostanschriftVogelsang 3
StadtKusel
Postleitzahl66869
Land, Gliederung (NUTS)Donnersbergkreis (DEB3D)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailvergabestelle@rps.aok.de
Telefon+49 63814208307
Fax+49 635140393833
Internetadressehttps://www.aok.de/fk/rps/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDie Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl55113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Fax+49 2289499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungST-Service GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerHRA 5374
PostanschriftOttenhausener Str. 41
StadtSteinheim
Postleitzahl32839
Land, Gliederung (NUTS)Höxter (DEA44)
LandDeutschland
E-Mailvertrieb@struck-lichtwerbung.de
Telefon05233 9493 0
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung2752849e-c116-4d25-8924-c01cd39f6131  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung01/04/2025 16:04:29 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung216877-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe66/2025
Datum der Veröffentlichung03/04/2025