216883-2023 - ErgebnisDeutschland-Würzburg: Schlammentsorgung
OJ S 71/2023 11/04/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Entwässerungsbetrieb Stadt Würzburg
Postanschrift: Veitshöchheimer Straße 1
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97080
Land: Deutschland
E-Mail: kontakt@ebw.wuerzburg.de
Telefon: +49 931374102
Fax: +49 931374199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ebw.wuerzburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Abtransport und Thermische Verwertung von Klärschlamm (ca. 25-30 % TS) für den Zeitraum 01.04.2023 bis 30.04.2027 (insgesamt ca. 24.000 bis 28.000 t Klärschlamm)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90513900 Schlammentsorgung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Entwässerungsbtrieb der Stadt Würzburg betreibt auf dem Gelände in der Mainaustraße 54, 97082 Würzburg das städtische Klärwerk.
Nachdem auf dem Gelände des Klärwerkes keinerlei Lagerungsmöglichkeiten bestehen, muss der dort anfallende entwässerte Klärschlamm,
Abfallschlüssel Nr. 19 08 05, Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser, Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftiger
Abfälle regelmäßig und zuverlässig von dort abtranspoertiert und thermisch verwertet werden. Es wird von einem Klärschlammanfall von ca.
6.000-7.000 t pro Jahr ausgegangen (insgesamt ca. 24.000-28.000 t Klärschlamm). Die jährlich anfallende Klärschlammmenge unterliegt
betriebs- und verfahrenstechnischen Schwankdungen und ist deshalb nur ein Richtwert. Mehr- oder Mindermengen sind nicht auszuschließen.
Maximal sind vom Auftragnehmer jedoch 100 t entwässerter Klärschlamm pro Tag anzunehmen und thermisch zu verwerten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Niedrigstes Angebot: 1 940 120,00 EUR / höchstes Angebot: 2 653 000,00 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90513900 Schlammentsorgung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Entwässerungsbtrieb der Stadt Würzburg betreibt auf dem Gelände in der Mainaustraße 54, 97082 Würzburg das städtische Klärwerk.
Nachdem auf dem Gelände des Klärwerkes keinerlei Lagerungsmöglichkeiten bestehen, muss der dort anfallende entwässerte Klärschlamm,
Abfallschlüssel Nr. 19 08 05, Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser, Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftiger
Abfälle regelmäßig und zuverlässig von dort abtranspoertiert und thermisch verwertet werden. Es wird von einem Klärschlammanfall von ca.
6.000-7.000 t pro Jahr ausgegangen (insgesamt ca. 24.000-28.000 t Klärschlamm). Die jährlich anfallende Klärschlammmenge unterliegt betriebs-
und verfahrenstechnischen Schwankungen und ist deshalb nur ein Richtwert. Mehr- oder Mindermengen sind nicht auszuschließen. Maximal sind
vom Auftragnehmer jedoch 100 t entwässerter Klärschlamm pro Tag anzunehmen und zu verwerten.
Der AN hat während der gesamten Vertragslaufzeit ein genehmigtes Zwischenlager (Mindestkapazität 1.000 t) nach dem BImSchG bereitzustellen.
Auf diesem Zwischenlager ist jederzeit eine Kapazität für den anfallenden Klärschlamm der Kläranlage Würzburg von 500 t vorzuhalten.
Zudem hat der AN zu gewährleisten, dass die zum Abtransport vorgesehenen Fahrzeuge innerhalb von zwei Stunden nach Anforderung durch
den AG auf dem Klärwerk der Stadt Würzburg zu Verfügung stehen. Die kurzfristige Verfügbarkeit der Fahrzeuge ist zwingend erforderlich, um
den Abtransport der maximal anfallenden Tagesmenge von 100 t Klärschlamm gewährleisten zu können.
Der Abtransport anfallenden Klärschlammes (max. 100 t/Tag) hat in Abstimmung mit der Betriebsleitung des Klärwerks zu erfolgen.
Die zum Abtransport eingesetzten Fahrzeuge müssen zwingend mit einer grünen Plakette zugelassen werden können, da im Vertragszeitraum
jederzeit damit zu rechnen ist, dass im Stadtgebiet der Stadt Würzburg Umweltzonen eingerichtet werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der AG hat das Recht den Vertrag um ein Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht muss mindestens 6 Monate vor dem Ablauf der jeweiligen
Vertragsdauer ausgeübt werden. Die Ausübung hat schriftlich gegenüber dem AN zu erfolgen. Wird das Optionsrecht ausgeübt, besteht der Vertrag
demnach bis 30.04.2028 fort.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 241-695347
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/03/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Firma Veolia Klärschlammverwertung GmbH
Nationale Identifikationsnummer: DE141626150
Postanschrift: Nordstraße 15
Ort: Markranstädt
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04420
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 940 120,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfac 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Entwässerungsbetrieb Stadt Würzburg
Postanschrift: Veitshöchheimer Straße 1
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97080
Land: Deutschland
E-Mail: kontakt@ebw.wuerzburg.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/04/2023