217300-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit Software – Produktionsunterstützung Scanstellen 1 und 2 2026 bis 1. Quartal 27
OJ S 62/2026 30/03/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandesamt für Besoldung und Versorgung NRW
E-MailVergabe@lbv.nrw.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelProduktionsunterstützung Scanstellen 1 und 2 2026 bis 1. Quartal 27
BeschreibungProduktionsunterstützung der Scanstellen 1 und 2, die Pflege der Anwendung Versorgungsauskunft und Versorgungsrechner inkl. der Pflege der eAkte.
Kennung des Verfahrens78e9fffc-6df7-47c9-8948-eebf23d586da
Vorherige Bekanntmachung151400-2026
Interne Kennung2026-015 (3272)
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS7YDFYT77YAUYN# keine
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelProduktionsunterstützung Scanstellen 1 und 2 2026 bis 1. Quartal 27
Beschreibung300 Personentage (PT) bestehend aus: - 35 PT Consulting / Erweiterung, Pflege, Support, WebAnwendung/DMS - 11 PT Consulting / Anpassungen Kontaktformular und DE-Mail - 7 PT Consulting / Projekttätigkeiten (Dokumentationen, Besprechungen) - 70 PT Consulting / Erweiterung, Pflege, Support, Scanstelle (Update Kofax, Weiterentwicklung Dunkelverarbeitung, Redesign Jobverarbeitung, neue Kofax-Version, KTM Anpassungen) - 50 PT Consulting / Neue Vordrucke / Support - 40 PT Consulting / Anpassungen Versorgungsauskunft (Weiterentwicklung der Webanwendung, SecurityFixe) - 22 PT Consulting / Anpassungen Versorgungsrechner (Update der Anwendung, Securi - 30 PT Consulting / Anpassungen Scanstelle 2 - TRRESISCAN - 18 PT Consulting / Weiterentwicklung neuer BES-Formulare aufgrund gesetzlicher Änderungen - 17 PT Consulting / Migration der Kofax-Server auf das neue Release
Interne Kennung2026-015 (3272)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns17/03/2026
Enddatum der Laufzeit31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung151400-2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDie Veröffentlichung des Gesamtauftragswerts sowie der Details zum Zuschlagskriterium (Preis) unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Da es sich um eine Beschaffung mit Alleinstellungsmerkmal handelt, stellt der Preis das einzige wertungsrelevante Kriterium dar. Eine Bekanntgabe würde die interne Preisgestaltung und Kostenstruktur des Auftragnehmers unmittelbar offenlegen. Da kein Marktvergleich möglich ist, würde die Veröffentlichung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens verletzen und dessen Verhandlungsposition in künftigen, auch nicht-öffentlichen Verfahren unbillig beeinträchtigen.
BezeichnungNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDie Veröffentlichung des Gesamtauftragswerts sowie der Details zum Zuschlagskriterium (Preis) unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Da es sich um eine Beschaffung mit Alleinstellungsmerkmal handelt, stellt der Preis das einzige wertungsrelevante Kriterium dar. Eine Bekanntgabe würde die interne Preisgestaltung und Kostenstruktur des Auftragnehmers unmittelbar offenlegen. Da kein Marktvergleich möglich ist, würde die Veröffentlichung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens verletzen und dessen Verhandlungsposition in künftigen, auch nicht-öffentlichen Verfahren unbillig beeinträchtigen.
BeschreibungNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDie Veröffentlichung des Gesamtauftragswerts sowie der Details zum Zuschlagskriterium (Preis) unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Da es sich um eine Beschaffung mit Alleinstellungsmerkmal handelt, stellt der Preis das einzige wertungsrelevante Kriterium dar. Eine Bekanntgabe würde die interne Preisgestaltung und Kostenstruktur des Auftragnehmers unmittelbar offenlegen. Da kein Marktvergleich möglich ist, würde die Veröffentlichung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens verletzen und dessen Verhandlungsposition in künftigen, auch nicht-öffentlichen Verfahren unbillig beeinträchtigen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDie Veröffentlichung des Gesamtauftragswerts sowie der Details zum Zuschlagskriterium (Preis) unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Da es sich um eine Beschaffung mit Alleinstellungsmerkmal handelt, stellt der Preis das einzige wertungsrelevante Kriterium dar. Eine Bekanntgabe würde die interne Preisgestaltung und Kostenstruktur des Auftragnehmers unmittelbar offenlegen. Da kein Marktvergleich möglich ist, würde die Veröffentlichung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens verletzen und dessen Verhandlungsposition in künftigen, auch nicht-öffentlichen Verfahren unbillig beeinträchtigen.
Zuschlagskriterium — ZahlNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDie Veröffentlichung des Gesamtauftragswerts sowie der Details zum Zuschlagskriterium (Preis) unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Da es sich um eine Beschaffung mit Alleinstellungsmerkmal handelt, stellt der Preis das einzige wertungsrelevante Kriterium dar. Eine Bekanntgabe würde die interne Preisgestaltung und Kostenstruktur des Auftragnehmers unmittelbar offenlegen. Da kein Marktvergleich möglich ist, würde die Veröffentlichung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens verletzen und dessen Verhandlungsposition in künftigen, auch nicht-öffentlichen Verfahren unbillig beeinträchtigen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn der Antrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union gestellt wird (§ 135 Abs. 2 GWB). Da durch den Auftraggeber die Absicht des Vertragsschlusses zuvor gemäß § 135 Abs. 3 GWB im Amtsblatt der EU bekannt gegeben hat (Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung am 04.03.2026) und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen nach dieser Veröffentlichung abgeschlossen wurde, ist die Geltendmachung der Unwirksamkeit wegen fehlender vorheriger Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ausgeschlossen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandesamt für Besoldung und Versorgung NRW
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDie Veröffentlichung des Gesamtauftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Aufgrund des vorliegenden Alleinstellungsmerkmals der Leistung korreliert der Gesamtwert direkt mit der spezifischen Kostenstruktur und den internen Preismodellen des Wirtschaftsteilnehmers. Eine Bekanntgabe würde Wettbewerbern Einblick in proprietäre Kalkulationsmethoden und Margengestaltungen gewähren, die für dieses spezialisierte Marktsegment sensibel sind. Dies würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens massiv verletzen und dessen Verhandlungsposition in anderen (privatwirtschaftlichen oder internationalen) Märkten unbillig schwächen.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Sonstige BegründungDie Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Rahmen des § 14 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b und c, da die Leistungen aus Gründen des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten (Buchstabe b) sowie aufgrund fehlenden Wettbewerbs aus technischen Gründen (Buchstabe c) nur von der Codecentric AG erbracht werden können. Begründung: 1. Technische Komplexität und Systemkompatibilität (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV) Die betroffene IT-Infrastruktur zeichnet sich durch eine außergewöhnlich hohe technische Komplexität aus. Insbesondere die enge Kopplung der beteiligten Systeme AIP, DMS, eText und das Bezügeverfahren erfordert eine nahtlose Interoperabilität. Durch den vorangegangenen spezifischen Aufbau der Architektur- und Prozesslandschaft, ist ein tiefgehendes Spezialwissen für Anpassungen oder Fehlerkorrekturen zwingend erforderlich. Ein Wechsel des Dienstleisters würde aufgrund der fehlenden speziellen Fachkenntnisse anderer potentieller Bieter zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Betrieb und Wartung führen. Da die Anwendung "Versorgungsrechner" ebenfalls eine Eigenentwicklung der Codecentric AG ist, liegt die notwendige Expertise zur Aufrechterhaltung der Systemintegrität exklusiv beim Hersteller. Es gibt keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung, die den reibungslosen Betrieb ohne unverhältnismäßige Risiken für die Systemstabilität gewährleisten könnte. 2. Schutz von Ausschließlichkeitsrechten (§ 14 Abs. 4 Nr. 2c VgV) Die Softwarekomponenten wurden von der Codecentric AG entwickelt. Als Urheber und Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte am Quellcode ist nur die Codecentric AG rechtlich und technisch in der Lage, tiefgreifende Eingriffe in die Softwarearchitektur vorzunehmen. Dritten ist der Zugriff auf die Kernlogik der herstellergebundenen Systeme aus lizenzrechtlichen Gründen verwehrt, was die Codecentric AG zum alleinigen Anbieter für die geforderten Leistungen macht. 3. Besondere Sicherheitsanforderungen und Gefahrenabwehr Die Webanwendungen sind über das Internet exponiert und unterliegen damit permanenten Cyber-Bedrohungen. Um Sicherheitsrisiken zu minimieren, ist ein etablierter Prozess zwischen dem LBV NRW und der Codecentric AG implementiert. Die Entwickler der Codecentric AG führen kontinuierliche Überprüfungen nach aktuellen Sicherheitsempfehlungen durch. Zusätzlich finden jährliche Penetration Tests durch das RZF NRW statt. Die daraus resultierenden kritischen Nacharbeiten an den Anwendungen sowie den Web- und Applikationsservern erfordern unmittelbare Eingriffe in die Programmierung. Da diese Arbeiten aufgrund der oben genannten Exklusivrechte und der Komplexität ausschließlich durch die Entwickler der Codecentric AG durchgeführt werden können, ist eine Beauftragung Dritter aus Gründen der Datensicherheit und der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs ausgeschlossen. Fazit: Ein Wettbewerb ist aufgrund technischer Besonderheiten und des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nicht vorhanden. Die Codecentric AG ist das einzige Unternehmen, das in der Lage ist, die Leistungen unter Einhaltung der strengen Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen zu erbringen. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2b und 2c VgV sind somit erfüllt.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungDie Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Rahmen des § 14 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b und c, da die Leistungen aus Gründen des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten (Buchstabe b) sowie aufgrund fehlenden Wettbewerbs aus technischen Gründen (Buchstabe c) nur von der Codecentric AG erbracht werden können. Begründung: 1. Technische Komplexität und Systemkompatibilität (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV) Die betroffene IT-Infrastruktur zeichnet sich durch eine außergewöhnlich hohe technische Komplexität aus. Insbesondere die enge Kopplung der beteiligten Systeme AIP, DMS, eText und das Bezügeverfahren erfordert eine nahtlose Interoperabilität. Durch den vorangegangenen spezifischen Aufbau der Architektur- und Prozesslandschaft, ist ein tiefgehendes Spezialwissen für Anpassungen oder Fehlerkorrekturen zwingend erforderlich. Ein Wechsel des Dienstleisters würde aufgrund der fehlenden speziellen Fachkenntnisse anderer potentieller Bieter zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Betrieb und Wartung führen. Da die Anwendung "Versorgungsrechner" ebenfalls eine Eigenentwicklung der Codecentric AG ist, liegt die notwendige Expertise zur Aufrechterhaltung der Systemintegrität exklusiv beim Hersteller. Es gibt keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung, die den reibungslosen Betrieb ohne unverhältnismäßige Risiken für die Systemstabilität gewährleisten könnte. 2. Schutz von Ausschließlichkeitsrechten (§ 14 Abs. 4 Nr. 2c VgV) Die Softwarekomponenten wurden von der Codecentric AG entwickelt. Als Urheber und Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte am Quellcode ist nur die Codecentric AG rechtlich und technisch in der Lage, tiefgreifende Eingriffe in die Softwarearchitektur vorzunehmen. Dritten ist der Zugriff auf die Kernlogik der herstellergebundenen Systeme aus lizenzrechtlichen Gründen verwehrt, was die Codecentric AG zum alleinigen Anbieter für die geforderten Leistungen macht. 3. Besondere Sicherheitsanforderungen und Gefahrenabwehr Die Webanwendungen sind über das Internet exponiert und unterliegen damit permanenten Cyber-Bedrohungen. Um Sicherheitsrisiken zu minimieren, ist ein etablierter Prozess zwischen dem LBV NRW und der Codecentric AG implementiert. Die Entwickler der Codecentric AG führen kontinuierliche Überprüfungen nach aktuellen Sicherheitsempfehlungen durch. Zusätzlich finden jährliche Penetration Tests durch das RZF NRW statt. Die daraus resultierenden kritischen Nacharbeiten an den Anwendungen sowie den Web- und Applikationsservern erfordern unmittelbare Eingriffe in die Programmierung. Da diese Arbeiten aufgrund der oben genannten Exklusivrechte und der Komplexität ausschließlich durch die Entwickler der Codecentric AG durchgeführt werden können, ist eine Beauftragung Dritter aus Gründen der Datensicherheit und der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs ausgeschlossen. Fazit: Ein Wettbewerb ist aufgrund technischer Besonderheiten und des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nicht vorhanden. Die Codecentric AG ist das einzige Unternehmen, das in der Lage ist, die Leistungen unter Einhaltung der strengen Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen zu erbringen. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2b und 2c VgV sind somit erfüllt.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnungcodecentric AG
Angebot
Kennung des Angebots1 - 405421
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDie Veröffentlichung des Gesamtauftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Aufgrund des vorliegenden Alleinstellungsmerkmals der Leistung korreliert der Gesamtwert direkt mit der spezifischen Kostenstruktur und den internen Preismodellen des Wirtschaftsteilnehmers. Eine Bekanntgabe würde Wettbewerbern Einblick in proprietäre Kalkulationsmethoden und Margengestaltungen gewähren, die für dieses spezialisierte Marktsegment sensibel sind. Dies würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens massiv verletzen und dessen Verhandlungsposition in anderen (privatwirtschaftlichen oder internationalen) Märkten unbillig schwächen.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDie Veröffentlichung des Gesamtauftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Aufgrund des vorliegenden Alleinstellungsmerkmals der Leistung korreliert der Gesamtwert direkt mit der spezifischen Kostenstruktur und den internen Preismodellen des Wirtschaftsteilnehmers. Eine Bekanntgabe würde Wettbewerbern Einblick in proprietäre Kalkulationsmethoden und Margengestaltungen gewähren, die für dieses spezialisierte Marktsegment sensibel sind. Dies würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens massiv verletzen und dessen Verhandlungsposition in anderen (privatwirtschaftlichen oder internationalen) Märkten unbillig schwächen.
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
Titelcodecentric AG, 42697 Solingen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots300 000,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots300 000,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Registrierungsnummer05111-12009-10
PostanschriftJohannstraße 35
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40476
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
KontaktpersonReferat 102
E-MailVergabe@lbv.nrw.de
Telefon021160232281
Internetadressehttps://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fuer-besoldung-und-versorgung-nrw
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungLandesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Registrierungsnummer051111200910
PostanschriftJohannstraße 35
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40476
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
KontaktpersonReferat 102
E-MailVergabe@lbv.nrw.de
Telefon021160232281
Internetadressehttps://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fuer-besoldung-und-versorgung-nrw
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer05315-03002-81
PostanschriftZeughausstraße 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 221147-3045
Fax+49 221147-2889
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnungcodecentric AG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerHRB 25917 Wuppertal
PostanschriftHochstr. 11
StadtSolingen
Postleitzahl42697
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
E-Mailausschreibungen@codecentric.de
Telefon0212 233628 0
Fax0212 233628 79
Internetadressehttp://www.codecentric.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung904126ec-5f06-42eb-b505-60be5d0b8467  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung27/03/2026 15:00:28 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung217300-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe62/2026
Datum der Veröffentlichung30/03/2026