See the notice on TED website
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Produktionsunterstützung Scanstellen 1 und 2 2026 bis 1. Quartal 27
Beschreibung: Produktionsunterstützung der Scanstellen 1 und 2, die Pflege der Anwendung Versorgungsauskunft und Versorgungsrechner inkl. der Pflege der eAkte.
Kennung des Verfahrens: 78e9fffc-6df7-47c9-8948-eebf23d586da
Vorherige Bekanntmachung: 151400-2026
Interne Kennung: 2026-015 (3272)
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS7YDFYT77YAUYN# keine
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Produktionsunterstützung Scanstellen 1 und 2 2026 bis 1. Quartal 27
Beschreibung: 300 Personentage (PT) bestehend aus: - 35 PT Consulting / Erweiterung, Pflege, Support, WebAnwendung/DMS - 11 PT Consulting / Anpassungen Kontaktformular und DE-Mail - 7 PT Consulting / Projekttätigkeiten (Dokumentationen, Besprechungen) - 70 PT Consulting / Erweiterung, Pflege, Support, Scanstelle (Update Kofax, Weiterentwicklung Dunkelverarbeitung, Redesign Jobverarbeitung, neue Kofax-Version, KTM Anpassungen) - 50 PT Consulting / Neue Vordrucke / Support - 40 PT Consulting / Anpassungen Versorgungsauskunft (Weiterentwicklung der Webanwendung, SecurityFixe) - 22 PT Consulting / Anpassungen Versorgungsrechner (Update der Anwendung, Securi - 30 PT Consulting / Anpassungen Scanstelle 2 - TRRESISCAN - 18 PT Consulting / Weiterentwicklung neuer BES-Formulare aufgrund gesetzlicher Änderungen - 17 PT Consulting / Migration der Kofax-Server auf das neue Release
Interne Kennung: 2026-015 (3272)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 151400-2026
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Gesamtauftragswerts sowie der Details zum Zuschlagskriterium (Preis) unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Da es sich um eine Beschaffung mit Alleinstellungsmerkmal handelt, stellt der Preis das einzige wertungsrelevante Kriterium dar. Eine Bekanntgabe würde die interne Preisgestaltung und Kostenstruktur des Auftragnehmers unmittelbar offenlegen. Da kein Marktvergleich möglich ist, würde die Veröffentlichung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens verletzen und dessen Verhandlungsposition in künftigen, auch nicht-öffentlichen Verfahren unbillig beeinträchtigen.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Gesamtauftragswerts sowie der Details zum Zuschlagskriterium (Preis) unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Da es sich um eine Beschaffung mit Alleinstellungsmerkmal handelt, stellt der Preis das einzige wertungsrelevante Kriterium dar. Eine Bekanntgabe würde die interne Preisgestaltung und Kostenstruktur des Auftragnehmers unmittelbar offenlegen. Da kein Marktvergleich möglich ist, würde die Veröffentlichung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens verletzen und dessen Verhandlungsposition in künftigen, auch nicht-öffentlichen Verfahren unbillig beeinträchtigen.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Gesamtauftragswerts sowie der Details zum Zuschlagskriterium (Preis) unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Da es sich um eine Beschaffung mit Alleinstellungsmerkmal handelt, stellt der Preis das einzige wertungsrelevante Kriterium dar. Eine Bekanntgabe würde die interne Preisgestaltung und Kostenstruktur des Auftragnehmers unmittelbar offenlegen. Da kein Marktvergleich möglich ist, würde die Veröffentlichung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens verletzen und dessen Verhandlungsposition in künftigen, auch nicht-öffentlichen Verfahren unbillig beeinträchtigen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Gesamtauftragswerts sowie der Details zum Zuschlagskriterium (Preis) unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Da es sich um eine Beschaffung mit Alleinstellungsmerkmal handelt, stellt der Preis das einzige wertungsrelevante Kriterium dar. Eine Bekanntgabe würde die interne Preisgestaltung und Kostenstruktur des Auftragnehmers unmittelbar offenlegen. Da kein Marktvergleich möglich ist, würde die Veröffentlichung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens verletzen und dessen Verhandlungsposition in künftigen, auch nicht-öffentlichen Verfahren unbillig beeinträchtigen.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Gesamtauftragswerts sowie der Details zum Zuschlagskriterium (Preis) unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Da es sich um eine Beschaffung mit Alleinstellungsmerkmal handelt, stellt der Preis das einzige wertungsrelevante Kriterium dar. Eine Bekanntgabe würde die interne Preisgestaltung und Kostenstruktur des Auftragnehmers unmittelbar offenlegen. Da kein Marktvergleich möglich ist, würde die Veröffentlichung die berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens verletzen und dessen Verhandlungsposition in künftigen, auch nicht-öffentlichen Verfahren unbillig beeinträchtigen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn der Antrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union gestellt wird (§ 135 Abs. 2 GWB). Da durch den Auftraggeber die Absicht des Vertragsschlusses zuvor gemäß § 135 Abs. 3 GWB im Amtsblatt der EU bekannt gegeben hat (Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung am 04.03.2026) und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen nach dieser Veröffentlichung abgeschlossen wurde, ist die Geltendmachung der Unwirksamkeit wegen fehlender vorheriger Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ausgeschlossen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Gesamtauftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Aufgrund des vorliegenden Alleinstellungsmerkmals der Leistung korreliert der Gesamtwert direkt mit der spezifischen Kostenstruktur und den internen Preismodellen des Wirtschaftsteilnehmers. Eine Bekanntgabe würde Wettbewerbern Einblick in proprietäre Kalkulationsmethoden und Margengestaltungen gewähren, die für dieses spezialisierte Marktsegment sensibel sind. Dies würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens massiv verletzen und dessen Verhandlungsposition in anderen (privatwirtschaftlichen oder internationalen) Märkten unbillig schwächen.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Sonstige Begründung: Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Rahmen des § 14 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b und c, da die Leistungen aus Gründen des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten (Buchstabe b) sowie aufgrund fehlenden Wettbewerbs aus technischen Gründen (Buchstabe c) nur von der Codecentric AG erbracht werden können. Begründung: 1. Technische Komplexität und Systemkompatibilität (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV) Die betroffene IT-Infrastruktur zeichnet sich durch eine außergewöhnlich hohe technische Komplexität aus. Insbesondere die enge Kopplung der beteiligten Systeme AIP, DMS, eText und das Bezügeverfahren erfordert eine nahtlose Interoperabilität. Durch den vorangegangenen spezifischen Aufbau der Architektur- und Prozesslandschaft, ist ein tiefgehendes Spezialwissen für Anpassungen oder Fehlerkorrekturen zwingend erforderlich. Ein Wechsel des Dienstleisters würde aufgrund der fehlenden speziellen Fachkenntnisse anderer potentieller Bieter zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Betrieb und Wartung führen. Da die Anwendung "Versorgungsrechner" ebenfalls eine Eigenentwicklung der Codecentric AG ist, liegt die notwendige Expertise zur Aufrechterhaltung der Systemintegrität exklusiv beim Hersteller. Es gibt keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung, die den reibungslosen Betrieb ohne unverhältnismäßige Risiken für die Systemstabilität gewährleisten könnte. 2. Schutz von Ausschließlichkeitsrechten (§ 14 Abs. 4 Nr. 2c VgV) Die Softwarekomponenten wurden von der Codecentric AG entwickelt. Als Urheber und Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte am Quellcode ist nur die Codecentric AG rechtlich und technisch in der Lage, tiefgreifende Eingriffe in die Softwarearchitektur vorzunehmen. Dritten ist der Zugriff auf die Kernlogik der herstellergebundenen Systeme aus lizenzrechtlichen Gründen verwehrt, was die Codecentric AG zum alleinigen Anbieter für die geforderten Leistungen macht. 3. Besondere Sicherheitsanforderungen und Gefahrenabwehr Die Webanwendungen sind über das Internet exponiert und unterliegen damit permanenten Cyber-Bedrohungen. Um Sicherheitsrisiken zu minimieren, ist ein etablierter Prozess zwischen dem LBV NRW und der Codecentric AG implementiert. Die Entwickler der Codecentric AG führen kontinuierliche Überprüfungen nach aktuellen Sicherheitsempfehlungen durch. Zusätzlich finden jährliche Penetration Tests durch das RZF NRW statt. Die daraus resultierenden kritischen Nacharbeiten an den Anwendungen sowie den Web- und Applikationsservern erfordern unmittelbare Eingriffe in die Programmierung. Da diese Arbeiten aufgrund der oben genannten Exklusivrechte und der Komplexität ausschließlich durch die Entwickler der Codecentric AG durchgeführt werden können, ist eine Beauftragung Dritter aus Gründen der Datensicherheit und der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs ausgeschlossen. Fazit: Ein Wettbewerb ist aufgrund technischer Besonderheiten und des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nicht vorhanden. Die Codecentric AG ist das einzige Unternehmen, das in der Lage ist, die Leistungen unter Einhaltung der strengen Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen zu erbringen. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2b und 2c VgV sind somit erfüllt.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Rahmen des § 14 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b und c, da die Leistungen aus Gründen des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten (Buchstabe b) sowie aufgrund fehlenden Wettbewerbs aus technischen Gründen (Buchstabe c) nur von der Codecentric AG erbracht werden können. Begründung: 1. Technische Komplexität und Systemkompatibilität (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV) Die betroffene IT-Infrastruktur zeichnet sich durch eine außergewöhnlich hohe technische Komplexität aus. Insbesondere die enge Kopplung der beteiligten Systeme AIP, DMS, eText und das Bezügeverfahren erfordert eine nahtlose Interoperabilität. Durch den vorangegangenen spezifischen Aufbau der Architektur- und Prozesslandschaft, ist ein tiefgehendes Spezialwissen für Anpassungen oder Fehlerkorrekturen zwingend erforderlich. Ein Wechsel des Dienstleisters würde aufgrund der fehlenden speziellen Fachkenntnisse anderer potentieller Bieter zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Betrieb und Wartung führen. Da die Anwendung "Versorgungsrechner" ebenfalls eine Eigenentwicklung der Codecentric AG ist, liegt die notwendige Expertise zur Aufrechterhaltung der Systemintegrität exklusiv beim Hersteller. Es gibt keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung, die den reibungslosen Betrieb ohne unverhältnismäßige Risiken für die Systemstabilität gewährleisten könnte. 2. Schutz von Ausschließlichkeitsrechten (§ 14 Abs. 4 Nr. 2c VgV) Die Softwarekomponenten wurden von der Codecentric AG entwickelt. Als Urheber und Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte am Quellcode ist nur die Codecentric AG rechtlich und technisch in der Lage, tiefgreifende Eingriffe in die Softwarearchitektur vorzunehmen. Dritten ist der Zugriff auf die Kernlogik der herstellergebundenen Systeme aus lizenzrechtlichen Gründen verwehrt, was die Codecentric AG zum alleinigen Anbieter für die geforderten Leistungen macht. 3. Besondere Sicherheitsanforderungen und Gefahrenabwehr Die Webanwendungen sind über das Internet exponiert und unterliegen damit permanenten Cyber-Bedrohungen. Um Sicherheitsrisiken zu minimieren, ist ein etablierter Prozess zwischen dem LBV NRW und der Codecentric AG implementiert. Die Entwickler der Codecentric AG führen kontinuierliche Überprüfungen nach aktuellen Sicherheitsempfehlungen durch. Zusätzlich finden jährliche Penetration Tests durch das RZF NRW statt. Die daraus resultierenden kritischen Nacharbeiten an den Anwendungen sowie den Web- und Applikationsservern erfordern unmittelbare Eingriffe in die Programmierung. Da diese Arbeiten aufgrund der oben genannten Exklusivrechte und der Komplexität ausschließlich durch die Entwickler der Codecentric AG durchgeführt werden können, ist eine Beauftragung Dritter aus Gründen der Datensicherheit und der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs ausgeschlossen. Fazit: Ein Wettbewerb ist aufgrund technischer Besonderheiten und des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nicht vorhanden. Die Codecentric AG ist das einzige Unternehmen, das in der Lage ist, die Leistungen unter Einhaltung der strengen Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen zu erbringen. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2b und 2c VgV sind somit erfüllt.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: codecentric AG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1 - 405421
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Gesamtauftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Aufgrund des vorliegenden Alleinstellungsmerkmals der Leistung korreliert der Gesamtwert direkt mit der spezifischen Kostenstruktur und den internen Preismodellen des Wirtschaftsteilnehmers. Eine Bekanntgabe würde Wettbewerbern Einblick in proprietäre Kalkulationsmethoden und Margengestaltungen gewähren, die für dieses spezialisierte Marktsegment sensibel sind. Dies würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens massiv verletzen und dessen Verhandlungsposition in anderen (privatwirtschaftlichen oder internationalen) Märkten unbillig schwächen.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Gesamtauftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Aufgrund des vorliegenden Alleinstellungsmerkmals der Leistung korreliert der Gesamtwert direkt mit der spezifischen Kostenstruktur und den internen Preismodellen des Wirtschaftsteilnehmers. Eine Bekanntgabe würde Wettbewerbern Einblick in proprietäre Kalkulationsmethoden und Margengestaltungen gewähren, die für dieses spezialisierte Marktsegment sensibel sind. Dies würde die berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens massiv verletzen und dessen Verhandlungsposition in anderen (privatwirtschaftlichen oder internationalen) Märkten unbillig schwächen.
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: codecentric AG, 42697 Solingen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 300 000,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 300 000,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Registrierungsnummer: 05111-12009-10
Postanschrift: Johannstraße 35
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40476
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 102
Telefon: 021160232281
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Registrierungsnummer: 051111200910
Postanschrift: Johannstraße 35
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40476
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 102
Telefon: 021160232281
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: codecentric AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: HRB 25917 Wuppertal
Postanschrift: Hochstr. 11
Stadt: Solingen
Postleitzahl: 42697
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: 0212 233628 0
Fax: 0212 233628 79
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 904126ec-5f06-42eb-b505-60be5d0b8467 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/03/2026 15:00:28 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 217300-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 62/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/03/2026