218553-2023 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2010/S 143-220916
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 50220000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Projektvertrag über GSM-R MSC Reinvest
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:
Frankfurt am Main und Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Der Gegenstand des Projektvertrages ist das Design, die Lieferung und die Installation von Mobile Switching Center Server (MSC Server), Home Location Register (HLR), Media Gateways (MGW) und Intelligent Network (IN) für das GSM-R Netz des Auftraggebers. Dabei muss zwingend die Interoperabilität zu dem GSM-R-Bestandsnetz des Auftraggebers und die etwaige Erweiterung dieses Netzes sichergestellt sein. Es ist geplant, dass im Zuge der Einführung der neuen Systemtechnik eine Reduzierung von derzeit sieben existierenden MSC auf zwei MSC-Server vorgenommen wird. Die beiden MSC-Server sollen eine redundante Funktion innerhalb des GSM-R Netzes des Auftraggebers wahrnehmen. Der Auftragnehmer ist für die Migration der Anwendungen und Daten von dem Altsystem auf das neue System verantwortlich. Im Rahmen des Projektvertrages sind unter anderem auch weitergehende Unterstützungsleistungen vorgesehen.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/01/2018Ende: 31/12/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2011/S 138-228780
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: TET-M 3/10/237252
Bezeichnung des Auftrags:
Nachtrag 21 zum NSS-Vertrag
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 28/02/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Kontron Transportation Deutschland GmbH
Nationale Identifikationsnummer: TET-M 3/10/237252
Postanschrift: Ziegelei 3
Ort: Immenstaad am Bodensee
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 88090
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 06/04/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hauptort der Ausführung:
Frankfurt am Main und Berlin
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Umsetzung des NSS Vertrags 0016/361/92178375 wurde auf Grund geänderten gesetzlichen Anforderungen eine Anpassung der Systeme notwendig, um die aktuellen Security Anforderungen zu erfüllen. Dies ergibt sich aus den jeweiligen einschlägigen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes sowie dem „Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ (BSI-Gesetz - BSIG) und BSI-KritisV. Hieraus ergeben sich eine Vielzahl von notwendigen Änderungen an der aktuell vorhandenen Applikation- und Betriebssystemsoftware im NSS Core Komponenten System. Ohne diese Anpassung ist der sichere Bahnbetrieb nicht gewährleistet.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/01/2018Ende: 31/12/2020
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Kapsch CarrierCom Deutschland GmbH
Nationale Identifikationsnummer: TET-M 3/10/237252
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Im Rahmen der Umsetzung des NSS Vertrags 0016/361/92178375 wurde auf Grund geänderten gesetzlichen Anforderungen eine Anpassung der Systeme notwendig, um die aktuellen Security Anforderungen zu erfüllen. Dies ergibt sich aus den jeweiligen einschlägigen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes sowie dem „Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ (BSI-Gesetz - BSIG) und BSI-KritisV. Hieraus ergeben sich eine Vielzahl von notwendigen Änderungen an der aktuell vorhandenen Applikation- und Betriebssystemsoftware im NSS Core Komponenten System. Ohne diese Anpassung ist der sichere Bahnbetrieb nicht gewährleistet.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Mit Einführung der Verordnung BSI-KritisV, wurde das GSM-R Netz der DB Netz AG als kritische Infrastruktur eingestuft. Betreiber von kritischer Infrastruktur sind verpflichtet die Anforderungen aus der Verordnung BSI-KritisV umzusetzen. Zum Zeitpunkt der Vergabe im Jahr 2010, gab es eine solche Verordnung und die daraus resultierenden IT-Sicherheitsanforderungen nicht. Es war auch zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar, dass es zukünftig eine solche Verordnung geben wird. Auf Grund der Verordnung BSI-KritisV bestehen neue und geänderte IT-Sicherheitsanforderungen an das NSS Core System, welches Hauptbestandteil des GSM-R Netzes der DB Netz AG ist. Zur Umsetzung der Anforderungen aus der Verordnung, sind technische Anpassungen am Vertragsgegenstand zwingen erforderlich.