Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Buchholz in der Nordheide hat Fördermittel für den Einbau von fest installierten
Lüftungsanlagen zugesagt bekommen. Zur Erlangung der Fördermittel sind die
Förderbedingungen einzuhalten. U.a. sind die Anlagen gem. Förderbescheid bis zum
30.8.2022 in Betrieb zu nehmen. Darüber hinaus muss der Luftwechsel von mindestens 25
m3/h, besser 30 m3/h pro Person eingehalten werden. Ebenso muss in den Geräten eine
Wärmerückgewinnung installiert sein. Weitere Bedingungen sind den Förderbescheiden
(Anlagen 2), der anliegenden Förderrichtlinie (Anlage 3a) und dem Merkblatt der kfW
(Anlage 3b) zu entnehmen.
Nach überschlägiger Vorabplanung wird insbesondere aufgrund der knappen
Realisierungszeiten angenommen, dass vorzugsweise dezentrale Geräte zum Einsatz
kommen sollten. Eine Überprüfung der Annahme ist zu Beginn der Planung durch den AN
vorzunehmen.
Erwartete Leistungen:
Die gesamten Leistungen erstrecken sich über 6 Schulen. Jeweils zwei Schulen sind zu
einem Los zusammengefasst, sodass insgesamt auf bis zu drei Lose angeboten werden
kann.
Los 1: GS Heideschule (Buchholz), 26 Räume und GS Trelde (OT Trelde), 5 Räume
Los 2: GS Wiesenschule (Buchholz), 15 Räume und GS Mühlenschule (OT Holm-Seppensen), 13 Räume
Los 3: GS Steinbeck (OT Steinbeck), 15 Räume und Grund- und Oberschule Waldschule (Buchholz), 16 Räume
Die Angebote sollen alle erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistung für die
Planung und Umsetzung beinhalten. Dazu die zählen Koordinierung aller Planungs- und
Überwachungsleistungen, alle Grundleistungen der HOAI für Planung der technischen
Ausrüstung der LP 1-3 und 5-8, sowie als besondere Leistungen die Planung und
Überwachung der durch den Einbau der technischen Anlagen erforderlichen angrenzenden
Hochbau- und Brandschutzleistungen. Ebenso sind ggf. erforderlichen
Tragwerksplanungsleistungen zu koordinieren. Siehe Anlage 5.
Die Räume sind überwiegend Unterrichtsräume. Die genaue Zuordnung der zu
versorgenden Räume soll gem. der anliegenden Skizzen (Anlage 6ff) zur Raumzuordnung
erfolgen.
Zu Beginn der Planung in LP2 sind Vorschläge der jeweils favorisierten Systeme zu
unterbreiten. Dabei sind u.a. Zeit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
Dazu können die anliegenden Vorplanungsskizzen (Anlage 7ff) unterstützend hinzugezogen
werden.
Für die Planung werden die anliegenden Bestandspläne (Anlagen 8ff) zur Verfügung gestellt.
Diese sind durch den AN vor Ort für die für seine Planung maßgeblichen Bereiche zu
überprüfen und bei Bedarf durch eigene Aufmaße zu ergänzen.