218787-2022 - ErgebnisDeutschland-Buchholz i.d.N.: Technische Planungsleistungen
OJ S 81/2022 26/04/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Buchholz i.d.N.
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Buchholz i.d.N.
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21244
Land: Deutschland
E-Mail: stadtverwaltung@buchholz.de
Telefon: +49 41812140
Fax: +49 418131683
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.buchholz.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
RLT - Anlagen in den Grundschulen der Stadt Buchholz in der Nordheide - Planungsleistungen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71356400 Technische Planungsleistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Aufgrund der derzeitigen Coronasituation hat die Bundesregierung eine Förderung von
Bildungseinrichtungen mit Lüftungsanlagen aufgelegt. Diese Förderung ist gedacht für Kinder bis zum 12 Lebensjahr, da für diese Personengruppe derzeit kein Impfangebot besteht.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 144 535,32 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
RLT -Anlagen in der GS Steinbeck (OT Steinbeck) und der Grund- und Oberschule Waldschule (Buchholz)
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71356400 Technische Planungsleistungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE933 Harburg
Hauptort der Ausführung: Grundschule Steinbeck Am Kattenberge 98 21244 Buchholz, Grund- und Oberschule Waldschule Parkstraße 31 21244 Buchholz
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Buchholz in der Nordheide hat Fördermittel für den Einbau von fest installierten
Lüftungsanlagen zugesagt bekommen. Zur Erlangung der Fördermittel sind die
Förderbedingungen einzuhalten. U.a. sind die Anlagen gem. Förderbescheid bis zum
30.8.2022 in Betrieb zu nehmen. Darüber hinaus muss der Luftwechsel von mindestens 25
m3/h, besser 30 m3/h pro Person eingehalten werden. Ebenso muss in den Geräten eine
Wärmerückgewinnung installiert sein. Weitere Bedingungen sind den Förderbescheiden
(Anlagen 2), der anliegenden Förderrichtlinie (Anlage 3a) und dem Merkblatt der kfW
(Anlage 3b) zu entnehmen.
Nach überschlägiger Vorabplanung wird insbesondere aufgrund der knappen
Realisierungszeiten angenommen, dass vorzugsweise dezentrale Geräte zum Einsatz
kommen sollten. Eine Überprüfung der Annahme ist zu Beginn der Planung durch den AN
vorzunehmen.
Erwartete Leistungen:
Die gesamten Leistungen erstrecken sich über 6 Schulen. Jeweils zwei Schulen sind zu
einem Los zusammengefasst, sodass insgesamt auf bis zu drei Lose angeboten werden
kann.
Los 1: GS Heideschule (Buchholz), 26 Räume und GS Trelde (OT Trelde), 5 Räume
Los 2: GS Wiesenschule (Buchholz), 15 Räume und GS Mühlenschule (OT Holm-Seppensen), 13 Räume
Los 3: GS Steinbeck (OT Steinbeck), 15 Räume und Grund- und Oberschule Waldschule (Buchholz), 16 Räume
Die Angebote sollen alle erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistung für die
Planung und Umsetzung beinhalten. Dazu die zählen Koordinierung aller Planungs- und
Überwachungsleistungen, alle Grundleistungen der HOAI für Planung der technischen
Ausrüstung der LP 1-3 und 5-8, sowie als besondere Leistungen die Planung und
Überwachung der durch den Einbau der technischen Anlagen erforderlichen angrenzenden
Hochbau- und Brandschutzleistungen. Ebenso sind ggf. erforderlichen
Tragwerksplanungsleistungen zu koordinieren. Siehe Anlage 5.
Die Räume sind überwiegend Unterrichtsräume. Die genaue Zuordnung der zu
versorgenden Räume soll gem. der anliegenden Skizzen (Anlage 6ff) zur Raumzuordnung
erfolgen.
Zu Beginn der Planung in LP2 sind Vorschläge der jeweils favorisierten Systeme zu
unterbreiten. Dabei sind u.a. Zeit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
Dazu können die anliegenden Vorplanungsskizzen (Anlage 7ff) unterstützend hinzugezogen
werden.
Für die Planung werden die anliegenden Bestandspläne (Anlagen 8ff) zur Verfügung gestellt.
Diese sind durch den AN vor Ort für die für seine Planung maßgeblichen Bereiche zu
überprüfen und bei Bedarf durch eigene Aufmaße zu ergänzen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Die Europäische Kommission hat am 1. April 2020 Leitlinien zur Auslegung des europäischen Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit der durch COVID-19 verursachten Notsituation veröffentlicht (2020/C 108 I/01 - Leitlinien). Die Kommission erläutert darin Möglichkeiten zur Flexibilisierung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die mit Blick auf die gegenwärtige Krise besonders eilbedürftig sind. Unter Berücksichtigung dieser Leitlinien dürfte der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV vorliegend betroffen sein:
Die Corona-Krise ist, was keiner näheren Darlegung bedarf und unstreitig ist, ein solches Ereignis (hierzu auch Vk Bund, Beschluss 28.8.2020. VK 2-57/20; Vk Bund, Beschluss vom 13.08.2020 Vk 1-54/20).
Die Kommission betont, dass die Leitlinien zwar schwerpunktmäßig auf Beschaffung spezifisch medizinischer Ausrüstung wie beispielsweise "Gesichtsmasken und Schutzhandschuhe, Medizinprodukte (insbesondere Beatmungsgeräte)" aber auch für Dienstleistungen wie "Krankenhaus- und IT-Infrastrukturen" ausgerichtet sind. Gemessen an diesen Maßstäben besteht spätestens seit den Maßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus (Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen) kein Zweifel an der akuten Gefahrenlage durch COVID-19. Dieses Virus ist lebensgefährlich, so dass seine ungestörte Fortentwicklung durch Sofortmaßnahmen verhindert werden muss. Neben dem dringenden Schutz von Leib und Leben muss der Staat die Daseinsvorsorge sicherstellen. Die mit der Corona-Pandemie verbundene Krisensituation und die daraus notwendigen dringlichen Beschaffungen beschränken sich nicht nur auf Heil- und Hilfsmittel, sondern erfassen auch die notwendigen Beschaffungen für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung und den Bereich der Daseinsvorsorge. Zum Bereich der Daseinsvorsorge gehört auch die allgemeine Schulbildung (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 21.10.2020, 3194 . Z 3 - 3 - 01 - 20 - 31). Auf diesen verfassungsrechtlich vorgegebenen Bildungsauftrag hat der LKH nach monatelangem Distanz/ Wechselunterricht ein besonderes Augenmerk zu setzen. Wie aus mehreren wissenschaftlichen Empfehlungen (RKI, a.a.o) hervorgeht, stellt der Einsatz von RLT-Anlagen ein hocheffizientes Mittel der Aerosol-Bekämpfung dar.
Dieses Kriterium ist auch im Kontext der COVID-19-Krise in jedem Einzelfall zu prüfen. Eine Berufung auf zwingende Dringlichkeit scheidet aus, wenn die Auftragsvergabe innerhalb der Fristen des beschleunigten offenen oder nichtoffenen Verfahrens möglich ist. Würde man den Beschaffungsvorgang als offenes Verfahren ausgestalten, ließe sich - selbst bei Berufung auf den Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 3 VgV, wonach im Falle einer hinreichenden Dringlichkeit eine verkürzte Frist von 15 Tagen bestimmt werden darf, eine Verfahrensverzögerung nicht verhindern. Neben den mindestens 5 Tagen Verzögerung einer längeren Angebotsfrist im Offenen Verfahren im Vergleich zur zulässigen kürzeren Angebotsfrist im Verhandlungsverfahren ist von weiteren Verzögerungen allein aufgrund der Natur der Verfahrensart auszugehen. Dies ist beim Offenen Verfahren zum einen in dem Risiko einer erhöhten Anzahl von Bieterfragen als auch dem höheren Zeitaufwand der Angebotswertung zu erblicken, da bei dieser Verfahrensart ein unbegrenzter Teilnehmerkreis zur Angebotsabgabe berechtigt ist, sodass i.d.R. mehr Fragen und Angebote eingehen als im Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb, in welchem der Bieterkreis von vornherein begrenzt ist.
Aus der Corona Krise als unvorhersehbares Ereignis resultiert der akute und extrem dringliche Bedarf an LRT-Anlagen für Schüler, insbesondere für solche Jahrgänge, für welche aktuell noch keine Coronaschutzimpfung zugelassen ist. Diese, der Daseinsvorsorge zuzurechnenden Aufgabe hat der AG, zu deren Aufgaben der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs, wahrzunehmen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Ingenieurbüro Wenzel
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
20/04/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurbüro Wenzel
Postanschrift: Am Köstorfer Busch 6
Ort: Vastorf
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21397
Land: Deutschland
E-Mail: info@ingenieurbuero-wenzel.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 144 535,32 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYD2R
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/04/2022