2194-2019 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Unternehmens- und Managementberatung
OJ S 2/2019 03/01/2019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Postanschrift: Glinkastraße 24
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, 50964 Köln
E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de
Telefon: +49 22136734259
Fax: +49 22136734664
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmfsfj.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms Jugendsozialarbeit an Schulen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb die wissenschaftliche Begleitung des Bundesprogramms Jugendsozialarbeit an Schulen (Anti-Mobbing Profis/Respekt Coaches) zu vergeben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79419000 Beratung in Sachen Evaluierung, 79415200 Entwurfsberatung, 75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die wissenschaftliche Begleitung soll die Umsetzung des Vorhabens an den rund 168 Standorten erfassen und auswerten und Erkenntnisse zur Optimierung des Vorhabens gewinnen. Die Begleitung ist prozessorientiert angelegt. Dabei soll methodisch ein Mix aus quantitativen und qualitativen Erhebungen angeboten werden.
Folgende Fragestellungen sollen v. a. untersucht werden:
Fragenkomplex 1: Gelingt die Zusammenarbeit mit den Schulen? Welche Formen der Zusammenarbeit sind besonders erfolgreich? Bewährt sich das Instrument der Kooperationsvereinbarung?
Fragenkomplex 2: Wie ausschlaggebend ist die Zusammenarbeit im örtlichen Netzwerk für das Gelingen des Vorhabens? Welche Partner sind dabei besonders wichtig? Wie wichtig sind die strukturellen Gegebenheiten des Landes, z. B. das Vorhandensein von weiteren Programmen der sekundären Prävention oder Angebote der Schulsozialarbeit?
Fragenkomplex 3: Können durch die Gruppenangebote zu diversen Themen (z. Bsp. Stärkung des Demokratieverständnisses; Förderung des interkulturellen Dialogs) Verbesserungen im Miteinander der Schülerinnen und Schüler beobachtet werden? Sind Veränderungen feststellbar? Wenn ja, wodurch? Welche Formate (Gruppengrößen, Dauer des Angebots, Ort des Angebots, mit oder ohne Anwesenheit der Lehrkraft etc.) haben eine besonders positive Auswirkung?
Fragenkomplex 4: Nach dem Konzept bieten die JMD individuelle Begleitung an Schulen und organisieren die Gruppenangebote gemeinsam mit den Trägern der politischen Bildung bzw. Radikalisierungsprävention. Ist diese Zusammenarbeit erfolgreich? Was kann optimiert werden?
Fragenkomplex 5: Übergreifend an ausgesuchten Standorten soll im Rahmen einer Wirkungsanalyse der Fragestellung nachgegangen werden, ob die Situation an der Schule im Sinne eines „guten Klimas“ durch das Vorhaben verbessert wurde und wenn ja, wodurch? Ist nach Auffassung des Lehrerpersonals und der Schülerschaft religiöses Mobbing an der Schule durch den Einsatz der „Anti-Mobbing Profis/ Respekt Coaches“ spürbar zurückgegangen? Gibt es Mitnahme- bzw. Quereffekte zu anderen Formen des Mobbings?
Von der Prozessbegleitung wird erwartet, dass sie neben der Untersuchung der o. g. Fragestellungen auch Empfehlungen zur die Optimierung des Programms erarbeitet.
Die wissenschaftliche Begleitung kann bei ihrer Vorgehensweise auf Basisdaten, die in einer trägerübergreifenden Datenbank zur Verfügung stehen, zurückgreifen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Angebotes / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 105-239888
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms Jugendsozialarbeit an Schulen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/11/2018
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung GmbH – ies
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: inbas GmbH
Ort: Offenbach
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/01/2019