219952-2026 - Ergebnis
Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) in Losen
OJ S 63/2026 31/03/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
E-Mailvergabestelle@bad-honnef.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) in Losen
BeschreibungLieferleistung
Kennung des Verfahrens734b6240-6714-49c2-942a-349681bdea56
Interne Kennung26-005
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
Zusätzliche InformationenHaupterfüllungsort ist der Produktionsstandort des späteren Auftragnehmers zu Los 2.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y40YT7W4K5HM# Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Bewerberfragen, Kommunikation: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüche oder Rechtsverstöße, so hat dieser unverzüglich den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Bewerber können hierzu Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und die Anforderung weiterer Informationen (Bewerberfragen) haben ausschließlich in Textform über das Vergabeportal, Modul "Kommunikation" des Projektraumes der Ausschreibung zu erfolgen. Telefonische sowie per E-Mail oder Telefax eingereichte Fragen werden nicht beantwortet, sofern ihre Beantwortung für andere Bewerber bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihrer Angebote von Belang sein kann. Die Fragen müssen vor der Angebotsabgabe innerhalb der benannten Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen gestellt werden, damit diese rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet und von allen Bewerbern bei der Angebotserstellung zeitgerecht berücksichtigt werden können. Die eingereichten Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, die Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen. Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, Telefax oder als Anhang einer Kommunikationsnachricht eingereicht werden, können nicht akzeptiert werden und müssen von der Wertung ausgeschlossen werden. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Angebote, die Veränderungen enthalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Abweichende Erklärungen oder Unterlagen des Bieters oder dessen Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Im Übrigen wird auf die beigefügten Teilnahmebedingungen hingewiesen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelFahrgestell
BeschreibungBei Angebotsabgabe ist von Seiten des Bieters eine Lieferzeit (= Termin für die Überführung des Fahrgestells an den noch zu benennenden Aufbauhersteller (Los 2) anzugeben. Konkrete Lieferfristen werden nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber abgestimmt. Die Lieferung muss fristgerecht, wenn keine Frist gesetzt ist, ohne schuldhaften Verzug erfolgen.
Interne Kennung01
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
Zusätzliche InformationenHaupterfüllungsort ist der Produktionsstandort des späteren Auftragnehmers zu Los 2.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungBei Angebotsabgabe ist von Seiten des Bieters eine Lieferzeit anzugeben. Konkrete Lieferfristen werden nach Auftragserteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmern abgestimmt.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.204 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland
5.1.
LosLOT-0002
TitelFeuerwehrtechnischer Aufbau
BeschreibungBeschaffungsgegenstand ist die Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) als Neufahrzeug oder als Vorführfahrzeug zur Aufnahme einer Besatzung von 1/8 in einer Gruppenkabine, zul. Gesamtmasse 18.000 kg, mit den Abmessungen (inkl. Aufbau, Anbauten): Höhe: max. 3.300 mm, Länge max. 8.600 mm, Breite max. 2.500 mm Die Beschaffung wird in 3 Lose aufgeteilt. Angebote sind möglich für alle oder einzelne Lose: - Los 1: Fahrgestell - Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau - Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung.
Interne Kennung02
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
Zusätzliche InformationenHaupterfüllungsort ist der Produktionsstandort des späteren Auftragnehmers zu Los 2.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungBei Angebotsabgabe ist von Seiten des Bieters eine Lieferzeit anzugeben. Konkrete Lieferfristen werden nach Auftragserteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmern abgestimmt.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.342 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenBei Angebotsabgabe ist von Seiten des Bieters eine Lieferzeit (= Zeitraum für die Fertigstellung nach Zulieferung Fahrzeug und Beladung) anzugeben. Die konkrete Lieferfrist wird nach Überführung des Fahrgestells und Übergabe der Beladung an den Aufbauhersteller mit diesem abgestimmt. Die Lieferung muss fristgerecht, wenn keine Frist gesetzt ist, ohne schuldhaften Verzug erfolgen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland
5.1.
LosLOT-0003
TitelFeuerwehrtechnische Beladung
BeschreibungBeschaffungsgegenstand ist die Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) als Neufahrzeug oder als Vorführfahrzeug zur Aufnahme einer Besatzung von 1/8 in einer Gruppenkabine, zul. Gesamtmasse 18.000 kg, mit den Abmessungen (inkl. Aufbau, Anbauten): Höhe: max. 3.300 mm, Länge max. 8.600 mm, Breite max. 2.500 mm Die Beschaffung wird in 3 Lose aufgeteilt. Angebote sind möglich für alle oder einzelne Lose: - Los 1: Fahrgestell - Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau - Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung.
Interne Kennung03
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
Zusätzliche InformationenHaupterfüllungsort ist der Produktionsstandort des späteren Auftragnehmers zu Los 2.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungBei Angebotsabgabe ist von Seiten des Bieters eine Lieferzeit anzugeben. Konkrete Lieferfristen werden nach Auftragserteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmern abgestimmt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenBei Angebotsabgabe ist von Seiten des Bieters eine Lieferzeit (= Termin für die Übergabe der Beladung an den noch zu benennenden Aufbauhersteller (Los 2) anzugeben. Konkrete Lieferfristen werden nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber abgestimmt. Die Lieferung muss fristgerecht, wenn keine Frist gesetzt ist, ohne schuldhaften Verzug erfolgen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungIm Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMAN Truck & Bus Verkauf Siegen
Angebot
Kennung des Angebots2 - 563410
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungIm Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungIm Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelMAN Truck & Bus Verkauf Siegen, 57072 Siegen
Datum des Vertragsabschlusses30/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots191 691,77 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots191 691,77 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungJosef Lentner GmbH
Angebot
Kennung des Angebots3 - 563799
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungIm Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungIm Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
TitelJosef Lentner GmbH, 85664 Hohenlinden
Datum des Vertragsabschlusses30/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots357 104,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots357 104,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungCarl Henkel GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots4 - 563866
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungIm Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungIm Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags3
TitelCarl Henkel GmbH & Co. KG, 33647 Bielelfeld
Datum des Vertragsabschlusses30/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots121 247,22 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots131 749,06 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Registrierungsnummer053820008008-31001-22
PostanschriftRathausplatz 1
StadtBad Honnef
Postleitzahl53604
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@bad-honnef.de
Telefon+49 2224184134
Fax+49 2224184115
Internetadressehttps://meinbadhonnef.de/
Profil des Erwerbershttps://meinbadhonnef.de/a-z-listing/zentrale-vergabestelle/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer05315-03002-81
Postanschriftc/o Bezirksregierung Köln
StadtKöln
Postleitzahl50606
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 2211473045
Fax+49 2211472889
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer05315-03002-81
Postanschriftc/o Bezirksregierung Köln
StadtKöln
Postleitzahl50606
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 2211473045
Fax+49 2211472889
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungMAN Truck & Bus Verkauf Siegen
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE811125407
PostanschriftNumbachstr. 36 - 44
StadtSiegen
Postleitzahl57072
Land, Gliederung (NUTS)Siegen-Wittgenstein (DEA5A)
LandDeutschland
E-Mailpatrick.clemens@man.eu
Telefon0271 - 23217-67
Fax0271 - 23217-90
Internetadressehttps://settlement.man.eu/settlement/public/client/detail.html?lang=de&id=40242&locale=de_DE
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungJosef Lentner GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE131187182
PostanschriftJosef-Neumeier-Str. 3
StadtHohenlinden
Postleitzahl85664
Land, Gliederung (NUTS)Ebersberg (DE218)
LandDeutschland
E-Mailwagner@lentner-gmbh.de
Telefon08124 444470
Internetadressehttps://www.lentner-gmbh.de/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungCarl Henkel GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE126940927
PostanschriftArtur-Ladebeck-Str. 192
StadtBielefeld
Postleitzahl33647
Land, Gliederung (NUTS)Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
LandDeutschland
E-Mailausschreibungen@carl-henkel.de
Telefon0521 942860
Fax0521 443480
Internetadressehttp://www.carl-henkel.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0007
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung65174f83-1a4e-44e5-a5aa-4cda11d6bc4a  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung30/03/2026 09:35:05 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung219952-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe63/2026
Datum der Veröffentlichung31/03/2026