Zusätzliche Angaben
Am 28.03.2022 erfolgte die Angebotseröffnung der im Rahmen eines Offenen Verfahren ausgeschriebenen Leistungen. Es wurde fristgemäß ein Angebot eingereicht. Nach Wertung des Angebotes wurde jedoch festgestellt, dass kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde., da das Angebot des preisgünstigsten Bieters knapp 200 % über dem vorgesehenen Budget liegt. Es bestehen somit i.S. von § 17 EU Abs. 1, Nr. 3 VOB/A schwerwiegende Gründe, die eine Aufhebung der Ausschreibung begründen. Es ist nicht beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.