220153-2026 - Ergebnis
Deutschland – Bewachungsdienste – Bewachungsleistungen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Erfurt
OJ S 63/2026 31/03/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
E-Mailverdingungsstelle@erfurt.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBewachungsleistungen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Erfurt
BeschreibungDie Ausschreibung beinhaltet Kontrollen sowie die personelle Bewachung der Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge bzw. Asylbewerber in derzeit 19 verschiedenen Objekten innerhalb des Stadtgebiets von Erfurt. Die Unterkünfte unterscheiden sich deutlich in Größe und Wohnsituation sowie dem daraus resultierenden Bewachungsbedarf.
Kennung des Verfahrens0cb88922-fc35-460e-af73-ede8887feb25
Interne KennungOVL 400/25-23
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtErfurter Stadtgebiet
Land, Gliederung (NUTS)Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1
BeschreibungBewachungsleistungen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Erfurt
Interne KennungOVL 400/25-23 - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Auftraggeber kann den Vertrag zweimal jeweils um 1 Jahr verlängern. Der Vertrag endet spätestens nach 48 Monaten zum 31.10.2029.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2025
Enddatum der Laufzeit31/10/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleThüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2
BeschreibungBewachungsleistungen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Erfurt
Interne KennungOVL 400/25-23 - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Auftraggeber kann den Vertrag zweimal jeweils um 1 Jahr verlängern. Der Vertrag endet spätestens nach 48 Monaten zum 31.10.2029.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2025
Enddatum der Laufzeit31/10/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleThüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge25
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge24
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 16051000-0001-83
PostanschriftFischmarkt 1
StadtErfurt
Postleitzahl99084
Land, Gliederung (NUTS)Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
LandDeutschland
E-Mailverdingungsstelle@erfurt.de
Telefon+49 361 6551285
Internetadressewww.erfurt.de
Profil des Erwerberswww.erfurt.de/ef140007
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungThüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
RegistrierungsnummerLeitweg-ID: 16900334-0001-29
AbteilungReferat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
PostanschriftJorge-Semprún-Platz 4
StadtWeimar
Postleitzahl99423
Land, Gliederung (NUTS)Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon000
Fax+49 361 573321059
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung83513814-ee09-4581-9764-162651bcd4c9  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung30/03/2026 13:37:42 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung220153-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe63/2026
Datum der Veröffentlichung31/03/2026