Zusätzliche Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist gundsätzlich der als Anhang II den VU beigefügte Vordruck „Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der AG Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie duch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der AG festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft“ (Vordruck Anhang II VU) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eingung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Noch zu Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung:
11. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (Vordruck Anhang II VU). Erst auf gesonderte Anforderung der AG ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werdern sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang IV VU). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allg. Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende u. fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Sonstige einzureichende Angebotsunterlagen:
— Angebotsschreiben,
— Preisblatt,
— Grundlage der Angebotskalkulation,
— Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a Abs. 1 GewO.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 25.2.2021 (12.00 Uhr). Anfragen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu stellen. Anfragen, die auf anderem Weg eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.