Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt München – im Nachfolgenden als Auftraggeber bezeichnet – beauftragt die Einrichtung, die Organisation und den Betrieb eines bayerischen Testzentrums einschließlich angebundener mobiler Testteams und Außenstellen.
1. Einsatzgebiet:
Einsatzgebiet ist der Landkreis München. Auf besondere Anforderung kann abweichend vom Einsatzgebiet auch landkreisübergreifender Einsatz zu erbringen sein.
Das stationäre Testzentrum befindet sich derzeit in Haar. Als Außenstelle wurde ein stationäres Testzentrum in der Gemeinde Kirchheim b. München eingerichtet. Zudem soll künftig das Testzentrum in Pullach i. Isartal durch den Landkreis im Benehmen mit der Gemeinde Pullach i. Isartal betrieben werden.
2. Auf- und Abbau der Testzentren:
— Dem Auftragnehmer werden die Örtlichkeiten und Grundeinrichtung (Gebäude, Lagerräume, Schreibtische, EDV) für die Testzentren zur Verfügung gestellt. Diese sind gegebenenfalls auf Kosten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer zu besorgen.
— Die Mobilen Testteams sind durch den Auftragnehmer eigenständig bereitzustellen. Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderliche Ausstattung, wie z. B. Desinfektionsmittel, Tupfer, Verbandstoff, Abwurfbehälter für gebrauchte Kanülen, Schreibgeräte, EDV-Ausstattung, Verbandstoffe usw.) für das Testteam sowie Fahrzeuge bereitzuhalten.
3. Organisation und Betrieb der Testzentren:
a) Verantwortlichkeiten:
— Der Auftragnehmer organisiert und betreibt das Testzentrum und die Mobilen Testteams in eigener Verantwortung.
— Die Vorgaben des Datenschutzes sind zu beachten.
— Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Vereinbarungstätigkeit bekannt gewordenen Ergebnisse, Informationen, Betriebsgeheimnisse und Unterlagen gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren und diese vertraulich zu behandeln. Diese Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Vertragsende bestehen.
— Sofern das eingesetzte Personal nicht bereits einem Berufsgeheimnis unterliegt, hat der Auftragnehmer Verschwiegenheitsverpflichtungen vorzunehmen und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen.
— Die Vorgaben des Datenschutzes sind zu beachten. Insbesondere schließt der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.