MegaHub Lehrte – Neubau eines Umschlagbahnhofs(Ubf)-Los 9.4, Gewerke Ingenieur-, Oberbau- und Hochbau
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 169-347580
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 45234116 Gleisbauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
MegaHub Lehrte – Neubau eines Umschlagbahnhofs(Ubf)-Los 9.4, Gewerke Ingenieur-, Oberbau- und Hochbau
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:
Lehrte
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Gewerke Ingenieur-, Oberbau- und Hochbau.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 38
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 041-090569
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 17FEI28841
Bezeichnung des Auftrags:
MegaHub Lehrte – Neubau eines Umschlagbahnhofs(Ubf)-Los 9.4, Gewerke Ingenieur-, Oberbau- und Hochbau
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 19/02/2018
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 29/04/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45234116 Gleisbauarbeiten
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:
Lehrte
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Markierung Gitterroste W465
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 1
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Markierung Gitterroste W465
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Im Zuge der Umplanung des Gleises 470 als Feuerwehrumfahrung musste auch die Weiche W465 zur Erreichung des Gleises befahrbar ausgebildet werden. Zur Orientierung der befahrbaren Bereiche muss eine Markierung auf der Weicheneindeckung angebracht werden. Es handelt sich dabei um eine zur Leistungserbringung notwendigen Anpassung. Die zusätzlichen Leistungen können und müssen parallel und ineinander verzahnt zu den bestehenden Leistungen ausgeführt werden. Mit Vergabe der Leistung an einen anderen AN kommt es zu einer unwirtschaftlichen Zersplittung des Auftrages. Die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN führt zu einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand im Verhältnis zur Gesamtvergabe an das Los 9.4. Mit der Splitterung entstehen vermeidbare Zusatzkosten und signifikante Verzögerungen im Bauablauf auf Grund der engen örtlichen und zeitlichen Verzahnung sowie starken Abhängigkeit verschiedener zu erbringender Leistungsteile.