Zusätzliche Angaben
Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer
Objektleitung erforderlich, die gegenüber den
Reinigungskräften weisungsberechtigt ist, Entscheidungsbefugnis
zu Beanstandungen des Auftraggebers hat und nicht
für Reinigungsleistungen herangezogen werden darf. Die
Ausübung dieser Funktion setzt die Beherrschung der
deutschen Sprache voraus.
Zusätzlich ist die Benennung eines Vorarbeiters erforderlich.