Die Durchführung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb beruht gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO auf folgenden Gründen: Vor dem Hintergrund des Angriffs Russlands auf die Ukraine und der Abhängigkeit von russischen Erdgaslieferungen hat die Bundesregierung die Trading Hub Europe GmbH als Marktgebietsverantwortlichen mit dem unverzüglichen Aufbau einer Erdgasreserve auf der Grundlage zusätzlicher LNG-Importe beauftragt. Das hiesige Vergabeverfahren dient der Umsetzung dieser Verpflichtung. Die Beschaffung musste unverzüglich erfolgen, um auch für den unmittelbar drohenden Fall, dass Erdgaslieferungen aus Russland kurzfristig heruntergefahren oder ganz eingestellt werden, die absolut notwendige Versorgung des Marktes mit Erdgas für Bevölkerung und Industrie gewährleisten zu können und schwerste Gefahren und Schäden von ihnen abzuwenden. Die Notwendigkeit und Dringlichkeit der LNG-Beschaffung war für die Trading Hub Europe GmbH im Vorhinein nicht vorhersehbar. Dass es zu einem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine kommen und die zukünftige Versorgung mit Erdgas aus Russland infolgedessen als gefährdet angesehen werden muss, ist der Trading Hub Europe GmbH auch nicht zuzurechnen. Aufgrund des dadurch bedingten erheblichen Zeitdrucks war es der Trading Hub Europe GmbH nicht möglich, die gesetzlichen Mindestfristen für ein offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren oder für ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb einzuhalten. Die Trading Hub Europe GmbH hat sich trotz der Dringlichkeit dazu entschieden, so viel Wettbewerb wie möglich zu schaffen und die Rahmenvereinbarungen daher an mehrere Unternehmen im Rahmen eines transparenten, wettbewerblichen und nicht diskriminierenden Verfahrens vergeben.