Beschreibung der Beschaffung
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- in 6 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
b. Es sind - formfrei - in einer Eigenerklärung des Bieterunternehmens Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
c. In Anlage 1 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt.
Vertragsbeginn:
01.06.2023 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2023/2024 (spätestes Vertragsende: 31.07.2027)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2023/24 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025). Er verlängert sich automatisch dreimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr (01.08. bis 31.07 des Folgejahres). Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027 ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Mitteilung, dass die Verlängerungsoption nicht gezogen werden soll müssen sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber bis zum 31.12. des Vorjahres dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden (Datum des Poststempels). Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann oder das jeweilige Vertragsunternehmen.
Die jetzt ausgeschriebene Leistung (siehe Lose und Fahrpläne sowie Zielorte) ist die erste und absehbar
größte Liefercharge in diesem Rahmenvertrag.