2229-2025 - Ergebnis
Deutschland – Nichtmedizinische Röntgenausrüstung – Indikative Angebote: Künstliche Intelligenz in der Radiologie (FTB 4)
OJ S 2/2025 03/01/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungHessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH
E-Maila.schneider@fps-law.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelIndikative Angebote: Künstliche Intelligenz in der Radiologie (FTB 4)
BeschreibungDas Krankenhaus Korbach ist ein modernes Gesundheitszentrum mit 249 Betten in dem jährlich über 10.900 stationäre und 17.000 ambulante Patienten im medizinischen und rehabilitativen Bereich behandelt werden. Es umfasst folgende Fachabteilungen: Medizinische Klinik, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesie und operative Intensivmedizin sowie den Belegabteilungen für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Urologie. Am Krankenhaus befindet sich ein Medizinisches Versorgungszentrum (Praxis für Gynäkologie und Geburtshilfe, Praxis für Innere Medizin mit den Schwerpunkten Kardiologie und Hämatologie / Onkologie, Praxis für Chirurgie) sowie Facharztpraxen für Radiologie und Nuklearmedizin, Innere Medizin, Urologie, Chirurgie, Neurologie, Neurochirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Orthopädie. Unter dem Projektnamen "Stadtkrankenhaus 4.0 - gemeinsam digital bewegen" vereinigt das Stadtkrankenhaus Korbach die verschiedenen Projekte im Rahmen des KHZG. Der Klinik stehen durch das KHZG Fördermittel für die Investition in die Digitalisierung zur Verfügung. Diese Mittel fließen u.a. in folgendes Projekt "Einstieg in das "papierlose Krankenhaus" mit Einführung einer vollständig digitalen Patientenakte und einem Medikationsmanagement in den intensivmedizinischen Bereichen".
Kennung des Verfahrense1878bdb-d3f0-484c-ba1e-108dff814a4c
Interne Kennung1/24
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38580000 Nichtmedizinische Röntgenausrüstung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85150000 Dienstleistungen im Bereich medizinische Bildverarbeitung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftEnser Str. 19  
StadtKorbach
Postleitzahl34497
Land, Gliederung (NUTS)Waldeck-Frankenberg (DE736)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YNA55CN
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelIndikative Angebote: Künstliche Intelligenz in der Radiologie (FTB 4)
BeschreibungIm Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes setzt das Stadtkrankenhaus Korbach den "Fördertatbestand 4 - Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen" um. Um ausgewählte Kriterien (siehe Anlage: Lastenheft) zur klinischen Entscheidungsunterstützung in der Radiologie zu erfüllen, wird ein Entscheidungsunterstützungssystem implementiert, das von künstlicher Intelligenz unterstützt wird und KI-Applikationen bzw. Einzelanwendungen bereitstellt. Im Folgenden bezieht sich der Begriff "System" auf die zu implementierende Software zur klinischen, KI-basierten radiologischen Entscheidungsunterstützung. Das Stadtkrankenhaus Korbach verfolgt das Ziel, die diagnostische Entscheidungsfindung in der Radiologie hinsichtlich Bildauswertung und Befundung für die Modalitäten Computertomografie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT) und Röntgen (XR) zu verbessern. Hierbei soll ein neues, modernes und prozessorientiertes Entscheidungsunterstützungssystem eingesetzt werden, um die Patientensicherheit zu erhöhen. Dabei werden je nach Indikation erforderliche digitale Daten in den diagnostischen Entscheidungsprozess der Radiologie einbezogen. Es wurden bestimmte Vorgaben für das System identifiziert, die im Lastenheft detailliert aufgeführt werden. Das System unterstützt Prozesse und Informationen in den folgenden Bereichen: - Strukturierte Verarbeitung klinischer Patientendaten - Auswertung, Beurteilung und Befundung radiologischer Bildgebungen - Leitliniengerechte Entscheidungsunterstützung in Bezug auf Diagnose und Therapie - Erstellung des radiologischen Befundberichts - Dokumentation des Entscheidungsprozesses - Kommunikation und Datenübernahme mit dem führenden KIS und RIS Die zu implementierenden Softwarelösung zur klinischen Entscheidungsunterstützung in der Radiologie muss die ausgewählten MUSS-Kriterien des KHZG-Fördertatbestands 4 (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV) zwingend erfüllen. Das oberste Ziel gemäß dem KHZG ist eine medienbruchfreie Implementierung und eine nahtlose Datenübertragung an vorhandene Systeme mit hohen Standards in Bezug auf Interoperabilität und Konnektivität.
Interne Kennung1/24
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38580000 Nichtmedizinische Röntgenausrüstung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85150000 Dienstleistungen im Bereich medizinische Bildverarbeitung
Optionen
Beschreibung der OptionenSiehe Angaben zur Vertragsverlängerung und zu den optional anzubietenden Personentagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftEnser Str. 19  
StadtKorbach
Postleitzahl34497
Land, Gliederung (NUTS)Waldeck-Frankenberg (DE736)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann mit einer Ankündigung von 6 Monaten bis zu zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenZusätzliche Bedingung für die Ausführung des Auftrages: Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass Bedingung für die Ausführung des Auftrages ist, dass der Auftragnehmer die Anforderungen aus dem geplanten Gesetz über künstliche Intelligenz, Text der vorläufigen Vereinbarung, 2. Februar 2024 bereits umsetzt und im Rahmen der Leistungserbringung einhält.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis für Initiale und Wiederkehrende Leistungen/Tagessatz Personentage
BeschreibungWir verweisen auf die informatorische Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl45
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAusführungskonzept
BeschreibungWir verweisen auf die informatorische Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungErfüllung Lastenheft
BeschreibungWir verweisen auf die informatorische Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltHessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH
BeschaffungsdienstleisterFPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge200 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden Parteideepc GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsdeepC
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
Datum der Auswahl des Gewinners19/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses23/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungHessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH
RegistrierungsnummerDE251779845
PostanschriftEnser Str. 19
StadtKorbach
Postleitzahl34497
Land, Gliederung (NUTS)Waldeck-Frankenberg (DE736)
LandDeutschland
E-Maila.schneider@fps-law.de
Telefon+49 69959573-113
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungFPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB
RegistrierungsnummerPR1865
PostanschriftEschersheimer Landstraße 25-27
StadtFrankfurt am Main
Postleitzahl60322
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
E-Maila.schneider@fps-law.de
Telefon+49 69959573-113
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummert:06151126603
PostanschriftWilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon+49 6151126-603
Fax+49 6151125-816
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnungdeepc GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE327672775
PostanschriftBlumenstr. 28
StadtMünchen
Postleitzahl80331
Land, Gliederung (NUTS)München, Landkreis (DE21H)
LandDeutschland
E-Mailcontact@deepc.ai
Telefon017670939867
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungc49b0fff-04fb-4f1c-ab49-0bf9c291cdc8  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung02/01/2025 14:36:50 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung2229-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe2/2025
Datum der Veröffentlichung03/01/2025