22310-2026 - Ergebnis
Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Abrollbehälter Gefahrgut
OJ S 8/2026 13/01/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Waldkraiburg
E-Mailstadt@waldkraiburg.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAbrollbehälter Gefahrgut
BeschreibungAbrollbehälter Gefahrgut
Kennung des Verfahrens2ab37493-ce59-4691-b6b2-4604e6bc287a
Interne KennungAB-G Waldkraiburg
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PM51B#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelAbrollbehälter Gefahrgut
BeschreibungDie Stadt Waldkraiburg, als Träger der Freiwilligen Feuerwehr Waldkraiburg, beabsichtigt einen Abrollbehälter Gefahrgut (AB-G) zu beschaffen. Dabei soll es sich nach Norm um einen Abrollbehälter nach DIN 14505:2015-01 und DIN 14555-12:2023-03 handeln. Aus Abstimmungs-, Wartungs-, und einsatztaktischen Gründen sowie der Komplexität der Beladung wird der AB-G samt Beladung in einem Los ausgeschrieben. Es wird vorausgesetzt, dass der Bieter bei Aufbau und Beladung sachkundig ist.
Interne KennungAB-G Waldkraiburg
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Optionen
Beschreibung der OptionenIn der Leistungsbeschreibung wird im Bereich Beladung ein Wartungsvertrag über einen Zeitraum von 48 Monaten beschrieben. Diese Option muss für eine gültige Angebotsabgabe angeboten werden und wird bei der Angebotswertung berücksichtigt. Die jährlichen Kosten dieses Wartungsvertrags sind im entsprechenden Feld anzugeben. Der Mehrpreis ist nicht in den Angebotspreis einzurechnen. Bei der Zuschlagserteilung wird der AN darüber informiert, ob der angebotene Wartungsvertrag abgeschlossen wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit32 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungBewertungskriterien gem. Leistungsbeschreibung
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungAngebotspreis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannDie Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlichste der wertbaren Angebote. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die erweiterte Richtwertmethode angewendet. Mit der einfachen Richtwertmethode wird zunächst für jedes Angebot die Kennzahl Z ermittelt. Die Kennzahl Z ist der einfache Quotient aus der Gesamtleistungspunktzahl L aller Bewertungskriterien und dem Netto-Angebotspreis P. Die Gesamtleistungspunktzahl L ist die Summe aus allen Bewertungskriterien (gekennzeichnet in der Leistungsbeschreibung mit einem "B"). Z = L/P Die somit ermittelte Kennzahl Z wird anschließend dem Faktor 10.000 multipliziert. Die Rundung erfolgt kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Alle Angebote, die im Schwankungsbereich von 8 % unterhalb des Angebots mit der höchsten skalierten Kennzahl Z liegen, werden für die weitere Angebotswertung berücksichtigt. Das Angebot, im Schwankungsbereich, mit der höchsten Gesamtleistungspunktzahl erhält den Zuschlag. s. ergänzend Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen An-gebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksich-tigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses un-verzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absen-dung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Informati-on nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalen-dertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftrag-geber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Be-kanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Waldkraiburg
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Waldkraiburg
RegistrierungsnummerUST-ID: DE 129270496
PostanschriftStadtplatz 26
StadtWaldkraiburg
Postleitzahl84478
Land, Gliederung (NUTS)Mühldorf a. Inn (DE21G)
LandDeutschland
E-Mailstadt@waldkraiburg.de
Telefon08638 959-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer09-0318006-60
PostanschriftMaximilianstraße 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 8921762411
Fax+49 8921762847
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung5c2838e7-6fc4-47ed-81a2-f93a50ba770d  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung12/01/2026 11:23:10 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung22310-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe8/2026
Datum der Veröffentlichung13/01/2026