Kurze Beschreibung
Der Markt Bürgstadt plant die Erweiterung des gemeindlichen Kindergartens mit Kinderkrippe „Bürgstadter Rasselbande“. Hierfür sollen 2 zusätzliche KiKri-Gruppen und 3 neue KiGa-Gruppen errichtet werden.
Derzeit verfügt man in der Kindertageseinrichtung „Bürgstadter Rasselbande“ über 2 Krippengruppen und 7 Kindergartengruppen, wobei hiervon 2 provisorisch genehmigt sind.
Die Planung beinhaltet den Neubau eines dreigruppigen Kindergartengebäudes mit Mehrzweckraum und Speisesaal, sowie den Erweiterungsbau von 2 Krippengruppen an das Bestandsgebäude der Krippe.
Ergänzend ist vorgesehen, dass im „alten Schwesternwohnhaus“ die beiden Kindergartengruppen im Erd- und Obergeschoss aufgrund der nicht optimalen Räumlichkeiten in den Neubau umziehen und dort stattdessen Personal- und Sozialräume sowie Räume für Sprach- und Lernförderung geschaffen werden.
Der vorgesehene Flächenbedarf / das Raumprogramm umfasst im Wesentlichen:
— NRF KiGa Bestand zzgl. Umnutzung Schwesternhaus: ca. 850 m2, NRF KiGa Neubau: ca. 1 000 m2,
— NRF KiKri Bestand: ca. 300 m2, NRF KiKri Erweiterung: ca. 350 m2.
Nach Abschluss der Baumaßnahme sollen, einschl. dem An- und Neubau, ca. 2 500 m2 vorhanden sein.
Besonderheiten des Planungsgebiets:
— Das zu beplanende Gebiet liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich. Es liegt noch kein Bebauungsplan / kein Baurecht vor. Es werden planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen.
Derzeit läuft das Bebauungsplanverfahren, der B-Plan befindet sich in Ausstellung.
— Das zu beplanende Gebiet liegt im HQ 100-Bereich (Hochwasserereignis nach der HWRM-RL),
— In Überschwemmungsgebieten gelten Nutzungseinschränkungen, dies ist zu berücksichtigen.
Es liegt eine Entwurfsplanung vor, die als Grundlage für die weitere Bearbeitung dienen soll.
Die Gesamtkosten nach DIN 276 (KG 300-700) werden mit 6,2 Mio. EUR brutto ermittelt.
KiKri Erweiterung: ca. 1,30 Mio. EUR brutto, KiGa Umbau und Neubau: ca. 4,90 Mio. EUR brutto inkl. 19 % MwSt.
Die Kostenberechnung nach DIN 276 im Detail wird mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Das Vorhaben wird nach FAG bzw. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ mit öffentlichen Mitteln gefördert. Es handelt sich um eine geförderte Gesamtmaßnahme.
Terminvorschau:
— Start umgehend nach Rechtskraft des Bebauungsplanes und Baurecht,
— Planungsphase und Abgabe Bauantrag bis Spätsommer 2021,
— Bauausführung ab Spätherbst 2021; in ca. 18 Monate,
— Gesamtfertigstellung 2023.