Zwischen dem Auftraggeber und P&I Personal & Informatik AG (P&I) existieren langjährige Vertragsbeziehungen über die Software P&I LOGA 3. Aufgrund von Problemen mit der Betriebsstabilität seiner Systeme plant der Auftraggeber, die bestehende Software P&I LOGA3 für alle seine Konzerngesellschaften weiterhin zu nutzen. Hierfür möchte der Auftraggeber zukünftig diese im ASP-Betrieb einsetzen.
Aufgrund der besonderen Komplexität und den speziellen technischen Anforderungen an die vorhandene IT-Infrastruktur für den Betrieb des Personalwirtschaftssystems des AG inklusive der Bedienung der vorhandenen Schnittstellen und der Administration der Datenbanken ist vorliegend aufgrund technischer Besonderheiten nur ein einziges Unternehmen, nämlich die P&I AG Wiesbaden, zur Auftragsausführung in der Lage.
Die aktuell eingesetzte Lösung verfügt zudem über einen großen Teil an individuell für die BITMARCK entworfener und bereitgestellter Prozesse und Funktionen. Der ASP-Betrieb zielt darauf ab, einen Großteil der bereits entwickelten und bezahlten Komponenten weiter zu nutzen, sowie die Betriebsstabilität zu verbessern.
Neben dem Vorliegen ausschließlicher Rechte im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV ist der jetzige Auftrag aus den oben genannten Gründen eng mit den bereits im Einsatz befindlichen Leistungen der P&I verbunden und soll diese ergänzen. Aufgrund dieser Komplexität ist nur die P&I technisch in der Lage, das gegenwärtige Beschaffungsvorhaben umzusetzen. Für die Auftragsvergabe kommt aus den obengenannten Gründen daher allein die P&I in Betracht.