223298-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) für die Ortsfeuerwehr Helfta
OJ S 68/2025 07/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Lutherstadt Eisleben
E-Mailvergabestelle@lutherstadt-eisleben.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) für die Ortsfeuerwehr Helfta
BeschreibungBeschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) für die Ortsfeuerwehr Helfta
Kennung des Verfahrens3ab8c66d-5ca3-4314-8a2e-34d017ae77bd
Interne Kennung11109-ZV-2025/05
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMarkt 1  
StadtLutherstadt Eisleben
Postleitzahl06295
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschriftkeine
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriftengemäß § 123 und § 124 GWB
Korruptiongemäß § 123 und § 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigunggemäß § 123 und § 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbsgemäß § 123 und § 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungengemäß § 123 und § 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierunggemäß § 123 und § 124 GWB
Betruggemäß § 123 und § 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandelsgemäß § 123 und § 124 GWB
Zahlungsunfähigkeitgemäß § 123 und § 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungengemäß § 123 und § 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwaltergemäß § 123 und § 124 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahrengemäß § 123 und § 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahrengemäß § 123 und § 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrensgemäß § 123 und § 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhaltengemäß § 123 und § 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionengemäß § 123 und § 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungengemäß § 123 und § 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgengemäß § 123 und § 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeitgemäß § 123 und § 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuerngemäß § 123 und § 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitätengemäß § 123 und § 124 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelBeschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) für die Ortsfeuerwehr Helfta
Beschreibung1
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns02/01/2027
Enddatum der Laufzeit30/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibunggünstigstes Angebot
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-195fb965931-57296e8ed96ad571
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote07/05/2025 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss51 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen_
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/05/2025 08:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Lutherstadt Eisleben
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadtverwaltung Lutherstadt Eisleben
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Lutherstadt Eisleben
Registrierungsnummer00003197
PostanschriftMarkt 1
StadtLutherstadt Eisleben
Postleitzahl06295
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle der Lutherstadt Eisleben
E-Mailvergabestelle@lutherstadt-eisleben.de
Telefon+49 3475 655230
Fax+49 3475655125
Internetadressewww.eisleben.eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer+49 345 514-0
PostanschriftErnst-Kamieth-Straße 2
StadtHalle(Saale)
Postleitzahl06112 Halle
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon+49 345 514-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung225ac9ee-9d2b-4e76-9333-7cf2505296f0  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung03/04/2025 15:15:14 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung223298-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe68/2025
Datum der Veröffentlichung07/04/2025