Dem Bundesamt für Strahlenschutz obliegt gemäß Strahlenschutzgesetz (StrSchG) in Zusammenhang mit der IMIS Zuständigkeitsverordnung (IMIS-ZustV) u.a. die Bestimmung der Nuklidzusammensetzung von Ablagerungen auf dem Boden (In-situ-Messungen). Für diese In-situ-Messungen, die zukünfig im Zyklus von 4 Jahren bundesweit an den Standorten des BfS-Messnetzes durchgeführt werden sollen, verwendet das BfS mobile In-situ-Gammaspektrometrie-Systeme. Die Systeme werden durchgängig im Außendienst für diese Messaufgaben nach dem StrSchG eingesetzt und müssen ständig einsatzbereit sein. Zukünftig sollen jedem Messnetzknoten zwei In-Situ Systeme zur Verfügung stehen. Aufgrund eines in 2021 durchgeführten Beschaffungsverfahrens von 7 Systemen, sollen aufgrund vorgenannter Gründe weitere fünf baugleiche Systeme bei der Herstellerfirma Mirion Technologies (Canberra) GmbH beschafft werden. Die Ausschreibung erfolgt aus technischen Gründen sowie Gründen der Produktkompatibilität zwingend produktfestgelegt; d.h. es werden keine Alternativen zu den geforderten Komponenten zugelassen. Die Anforderungen der § 14 Abs. 4 Nr. 2b i.V.m. §14 Abs. 6 VgV liegen hier erfüllend vor.