Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3 „Zusätzliche Angaben“, beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
1. Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
a) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (zwingendes Ausschlusskriterium);
b) Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben (zwingendes Ausschlusskriterium);
c) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (zwingende Auschlussgründe);
d) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Fakulativer Ausschluss), wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt & hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinn des § 125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt;
f) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von min. 2 Mio. EUR pro Schadenfall (Zwingendes Ausschlusskriterium);
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Die oben geforderten Nachweise III 1.9 „Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen“ sind formlos einzureichen.
Als Nachweis der Eignung die die Wirtschaftsnehmer im Hinblick auf Ihre Qualifikation erfüllen müssen sowie die Methode dieses nachzuweisen, kann auch wahlweise über die AVPQ Nummer erfolgen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
2. Wirtschaftliche finanzielle und persönliche Leistungsfähigkeit, folgende Nachweise sind einzureichen:
g) Mindestumsatz pro abgeschlossenen Geschäftsjahre von 1,0 Mio EUR im Durchschnitt der 3 letzten Geschäftsjahren; oder Eigenerklärung
h) Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen – insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen; Einsatz von Deutsch sprechendem Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter, Kolonnenleiter);
i) Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen; oder Eigenerklärung
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Die unter 2. genannten Nachweise sind formlos einzureichen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
3) Technische Leistungsfähigkeit:
Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu erbringen.
Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter Ziffer VI.3 „zusätzliche Angaben“ genannten Leistungen vom Bewerber in Eigenleistung erbracht werden.
j) Es muss für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen geeigneter leistungsfähiger Maschinenpark zu Verfügung stehen (zwingendes Auschlusskirterium).
k) Nachweis des Bewerbers von Erfahrung mit der Ausführung von Leistungen, die unter Ziffer VI.3 „zusätzliche Angaben“ genannt sind und in Eigenanteil (fakulatives Ausschlusskriterium) erbracht wurden.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu j) Nachweis durch Vorlage einer entsprechenden Maschinen- und Geräteliste (z. B. Zerkleinerungsmaschinen, Forstfräsen, Transportfahrzeuge)
Erforderliche Referenzen in den letzten 5 Jahren (es reichen zu den unter VI. 3 angegebenen Kriterien jeweils 2 Referenzen):
Zu k) Nachweis der Leistungen durch eine Referenzliste an Leistungen die vergleichbar in Ihrer Größenordnung sind mit Angabe zu Auftragssumme, Zeitraum, Auftraggeber