Beschreibung der Beschaffung
Für die Jefferson-Siedlung ist die Umwandlung in eine Wohnsiedlung (Ludwigshöhviertel) geplant. Hierfür sollen die auf dem Gelände befindlichem Gebäude weitestgehend rückgebaut werden, ebenso die auf dem Gelände befindlichen Strukturen (Zäune, Lampen, Stützmauern, Tanks, Abscheider, etc.) und Oberflächenversiegelungen.
Die Jefferson-Siedlung wurde ab 1950 als Wohnsiedlung zur nördlich angrenzenden Cambrai-Fritsch-Kaserne errichtet. Zuvor wurde die Fläche forstwirtschaftlich genutzt. Insgesamt sollen ca. 10 Haupt und 15 Nebengebäude mit einen Gesamtvolumen von ca. 90 000 m3 BRI (ca. 100 000 m3 umbauter Raum) fachgerecht rückgebaut, auf dem Gelände gebrochen und anschließend entsorgt werden. In diesem Zusammenhang wird mit Bauschutt LAGA 1.1 bis >LAGA Z2 gerechnet.
Vor dem eigentlichen Rückbau sollen die Bauschadstoffe fachgerecht entfernt werden. In der orientierenden Bauschadstoffuntersuchung wurden u. a. folgende Bauschadstoffe festgestellt: Asbest, PAK, PCB, Schwermetalle, Pestizide/Holzschutzmittel, Künstliche Mineralfasern, HBCD (Flammschutzmittel), FCKW, MKW, die fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden sollen.
Die Oberflächenversiegelungen (Beton, PAK-haltiger und PAK-freier Asphalt, Pflasterverbundsteine, Natursteinpflaster, etc. sollen nach dem Rückbau der Gebäude entfernt, zwischengelagert und fachgerecht entsorgt werden. In diesem Zusammenhang sollen auch ggf. belastete Tragschichten fachgerecht entfernt, zwischengelagert und entsorgt werden.
Weiterhin sollen die sich auf dem Gelände befindlichen Strukturen (Zäune, Lampen, Stützmauern, etc.) rückgebaut und fachgerecht entsorgt werden. Die sich im Untergrund befindlichen Kanalisation sowie ehemalige Fernwärmeleitungen sollen im Bereich der zukünftigen Straßen ausgebaut, entsorgt und die verbliebenen Öffnungen fachgerecht verschlossen werden. Im Rahmen des Rückbaus der Oberflächenversiegelung kann es zudem zu lokal begrenzten Bodensanierungen mittels Bodenaushub während der Ausführung kommen. Hier sollen ca. 500 t Bodenmaterial zwischen Z0 und > Z2 ausgehoben, zwischengelagert, beprobt und fachgerecht entsorgt werden.
Im Rahmen des Rückbaus sind natur- und artenschutzrechtliche Belange unbedingt zu beachten. Insbesondere dürfen die bestehenden Eidechsenhalterungsflachen nicht beeinträchtigt werden, Bäume sind zu schützen, einige Gebäude sind zeitlich verzögert rückzubauen (nach jeweiliger Freigabe durch den Artenschutz).