224628-2023 - ErgebnisDeutschland-Sinzig: Bauarbeiten
OJ S 75/2023 17/04/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sinzig
Postanschrift: Am Kirchplatz 5
Ort: Sinzig
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53489
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@kanzlei-forkert.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sinzig.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bauleistungen Realschule Plus - Los 12 - Neubau einer Photovoltaik-Anlage
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Zuge des Flutereignisses am 14./15. Juli 2021 in Sinzig wurden viele Objekte und Flächen zerstört, welche es nun wieder zu errichten gilt. Die Realschule teilt sich in 3 Gebäudeteile: Bauteil E – Neubau, Bauteil B1 - Altbau sowie das Bauteil B2 – WC-Anlage. Ein Übersichtplan ist in der Vorbemerkung zu den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Vom Wiederaufbau betroffen sind vor allem das Kellergeschoss und das Erdgeschoss.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 208 613,41 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Neubau einer Photovoltaik-Anlage
Los-Nr.: 12
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
09331200 Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Hauptort der Ausführung: Dreifaltigkeitsweg 37b 53489 Sinzig
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Los 12 - Neubau einer Photovoltaik-Anlage. Errichten einer neuen PV-Anlage gemäß Leistungsverzeichnis. Zur Ausführungszeit: Wichtig ist hier nur der Fertigsstellungszeitpunkt. Die Arbeiten können nach Belieben und in Absprache mit dem Planer begonnen werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben werden folgende Lose jeweils separat ausgeschrieben:
Los 1 Baureinigung, Los 2 Bodenbelagsarbeiten, Los 3 Fassadenarbeiten, Los 4 Fliesenarbeiten, Los 5 Malerarbeiten, Los 6 Metallbauarbeiten, Los 7 Putzarbeiten, Los 8 Rohbau- und Mauererarbeiten, Los 9 Tischlerarbeiten, Los 10 Trockenbauarbeiten, Los 11 WC-Trennwände, Los 12 PV Anlage, Los 13 HLS, Los 14 Elektroarbeiten

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 241-694955
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 12
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
07/03/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bernhard Brodeßer GmbH
Postanschrift: Kronenstraße 51
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 208 613,41 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/04/2023