Beschreibung der Beschaffung
Der Fahrzeugaufbau hat aus schwer-korrodierendem Material zu erfolgen und muss Eignung zur Aufnahme der Besatzung sowie der feuerwehrtechnischen Ausrüstung gem. Leiastungsverzeichnis aufweisen. Das Fahrzeug ist weiterhin nach dem Leistungsverzeichnis des Auftraggebers auszurüsten. Beim Ausbau ist unbedingt darauf zu achten, dass logisch zusammenhängende Beladungsgruppen gebildet werden und mögliche Freiräume nicht unnötig durch Einbauten zugebaut werden. Leerräume sind konsequent zu nutzen oder nutzbar zu machen (Freiraum für PVC Kisten).
Die Kompatibilität zwischen dem Fahrgestellhersteller und dem Aufbauhersteller ist durch den Auftragnehmer zu gewährleisten.
Die Abnahme des Feuerwehrfahrzeuges wird gem. § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftverkehr vollzogen; Prüfung gem. DIN EN 1846-2 Abschnitt 6.1 ff. und 6.2 ff. Das Fahrzeug wird außerdem durch Mitarbeiter der Feuerwehr Gera geprüft. Die Abnahme des mängelfreien Fahrzeuges erfolgt beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer hat eine Einweisung in das Fahrzeug für 3 Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr Gera in Form einer Schulung durchzuführen (ca. 1 Tag beim Auftragnehmer). Durch die Schulung soll neben der grundlegenden Bedienung auch die Befähigung vermittelt werden, Wartungsarbeiten kleineren Umfangs sowie eine methodische Fehlersuche durchführen zu können. Die Kosten für die Schulung, Versorgung und Übernachtung sind in den Gesamtpreis einzukalkulieren.
Die Zulassung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle übernimmt der Auftraggeber.