Zusätzliche Angaben
• Angebote von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
• Angebote von Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn dem Auftraggeber mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem Vordruck 2 vorliegt, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch haften und der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ihre Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
• Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er mit seinem Angebot (Vordruck 1) Art und Umfang der durch die Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und – soweit ihm diese bereits bekannt sind – die vorgesehenen Nachunternehmer benennen. Die Benennung der Nachunternehmer hat spätestens bei Anforderung der Benennung durch den Auftraggeber noch vor Erteilung des Zuschlags zu erfolgen. Führen die Nachunternehmer wesentliche Leistungen aus, sind sie bereits mit dem Angebot zu benennen.
• Mit dem Angebot ist das Formblatt „Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen“ (Vordruck 4) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
• Wenn und soweit ein Bieter sich im Rahmen der Eignungsprüfung auf die Eignung eines Nachunternehmers oder eines Dritten berufen will („Eignungsleihe“), muss er diese benennen, jeweils die erforderlichen Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (soweit der Bieter die Kapazitäten des Dritten hierfür in Anspruch nehmen will) und zusätzlich das Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer und für die Eignungsleihe“ (Vordruck 3) ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
• Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
• Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bieters sind im Falle von Bietergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der NUs mit dem Angebot einzureichen.
• Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben.
• Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Angebots durch die Erklärung in Vordruck 5 versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
• Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue und Mindestlohnpflicht (nach §§ 4 bis 6 HVTG ist unter Verwendung des Vordruck 8 mit dem Angebot vorzulegen.
• Die Eigenerklärung RU-Sanktionen bei der Vergabe ist ebenfalls von allen Bietern und den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot unter Verwendung des Vordruck 5a vorzulegen.
• Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bieter erklären in Vordruck 5, nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt zu haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
• Angebote sind einzureichen über die Funktion „Bewerbung/Angebot abgegeben“ elektronisch via:
www.subreport.de
• Es werden nur Angebote mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Angebot in die Wertung miteinbezogen.
• Angebote nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
• Zur Angebotsabgabe sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden.
• Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind bis spätestens 05.01.2023 über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.