224985-2023 - WettbewerbDeutschland-Minden: Verbindungselemente
OJ S 75/2023 17/04/2023
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Betriebs- und Werkstoffe, FE.EA 24
Postanschrift: Pionierstraße 10
Ort: Minden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FE.EA 24
E-Mail: pq-omnibusse@deutschebahn.com
Telefon: +49 5713931208
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3.
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://smart.noncd.db.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://smart.noncd.db.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Auswahl von geeigneten Lieferanten für die bundesweite Belieferung aller Bedarfsstellen der DB AG und der mit ihr gemäß §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen mit Verbindungselementen zwecks Abschluss
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
44530000 Verbindungselemente
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
44531520 Flachrundschrauben und Schrauben, 44531600 Muttern, 44532200 Unterlegscheiben, 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Bundesweit
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Auswahl von geeigneten Lieferanten für die bundesweite Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Verbindungselementen aus Stahl in den unterschiedlichsten Ausführungen und DIN/ISO, Lieferung von Verbindungselementen als Sonderanfertigung nach DB-Norm bzw. Zeichnung sowie die Lieferung von verschiedenen Kleinteilen im digitalisierten Kanban-Verfahren (z. B. 50 Hz-Artikel, Verschraubungen etc.) zur Versorgung aller Bedarfsstellen der DB AG und der mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen einschl. aller damit zusammenhängenden Leistungen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Voraussetzung für eine Aufnahme in die Liste zugelassener Bewerber ist die Erfüllung nachstehender administrativer, rechtlicher und technischer Kriterien:
— Verpflichtung zur Registrierung auf dem Lieferanten Portal der Deutschen BahnAG, unter https://smart.noncd.db.de
Dort werden Nachweise der Eignung zur bundesweiten Lieferungen (wie z. B. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit einschließlich Gesetzestreue und Integrität) abgefordert.
Es ist eine Qualifizierung bzw. Requalifizierung in der nachstehenden Produktkategorie erforderlich:
— Betriebs- und Werkstoffe — Verbindungselemente.
Rohre und Kleineisen – Info zu Warengruppe.
— Erklärungen/Zertifikate/Unterlagen sind in deutscher Sprache mit der Selbstregistrierung des Interessenten und dem elektronischen Teilnahmeantrag gemäß unter der genannten Internet-Adresse https://smart.noncd.db.de einzureichen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Die Qualifizierung ist erst abgeschlossen, wenn der Lieferant die erforderliche Bescheinigung erhalten hat.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Die Q1 – Zertifizierung erfolgt auf eigene Kosten.
Feststellung der Eignung von Unternehmen mittels eines eingerichteten Prüfungssystems im Sinne des § 48 der Sektorenverordnung (SektVo):
— Die Prüfung der Eignung findet in einem Verfahren statt. Bei positivem Prüfergebnis wird das Unternehmen in einer Liste der präqualifizierten Unternehmen für die Produktkategorie/Warengruppe gemäß Ziffer III.1.1) geführt. Das hiermit bekannt gemachte Prüfungssystem wird in das ITSystem des Lieferantenmanagements der Deutschen Bahn AG migriert und stellt eine spezielle Form der Lieferantenqualifizierung dar. Das Prüfungssystem bleibt als solches erhalten und die Gültigkeit von Präqualifizierungen besteht unverändert fort.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Die Beantragung der Teilnahme am Prüfungssystem zur Lieferantenqualifizierung/Präqualifikation erfolgt unter https://smart.noncd.db.de.
Ausführliche Informationen zum Verfahren und zu den geltenden Verfahrensregeln sind unter https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Lieferantenregistrierung/Lieferantenregistrierung-4395518? zu finden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.6.
Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführtZusätzliche Angaben zur elektronischen Auktion:
Die DB AG behält sich vor, eine strukturierte Verhandlung durchzuführen.
Einzelheiten werden in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2.
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache (DE) vorzulegen. Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch (DE). Verträge unterliegen dem deutschen Recht.
Es wird kein Entgelt für die Erstellung der Angebote gezahlt. Das Verfahren wird elektronisch geführt und mit der Selbstregistrierung der Lieferanten über: https://smart.noncd.db.de initiiert. Die Verfahrensregeln werden ständig fortgeschrieben und sind über den Link: https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Lieferantenregistrierung/Lieferantenregistrierung-4395518? zu finden.
Das Prüfungssystem bleibt aber als solches erhalten und die Gültigkeit der Präqualifizierung besteht unverändert fort. Über die Requalifizierung ist durch diese Lieferanten zur Aufrechterhaltung der Qualifikation eine Aktualisierung ihrer eingereichten Unterlagen vorzunehmen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228/9499/0
Fax: +49 228/9499/163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundeskartellamtes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228/9499/0
Fax: +49 228/9499/163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/04/2023