225201-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Beratung in Sachen Evaluierung – Evaluierung der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) und Impulse zur Weiterentwicklung
OJ S 64/2026 01/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
E-Mailvergabestelle@bmukn.bund.de
Rechtsform des ErwerbersZentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEvaluierung der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) und Impulse zur Weiterentwicklung
BeschreibungDie Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) wurde 2017 auf Beschluss des Deutschen Bundestages unter Federführung des Bundesumweltministeriums ins Leben gerufen. Das übergreifende Ziel der EUKI ist die Unterstützung des Übergangs zu klimaneutralen Volkswirtschaften in Europa bis spätestens 2050 insbesondere auf lokaler / regionaler Ebene u.a. durch transnationales Lernen und Zusammenarbeit. Die EUKI soll dem klimapolitischen Dialog zwischen Deutschland u. den anderen EU-Mitgliedsstaaten u. -Beitrittsländern, dem Kapazitätsaufbau, dem Wissens- u. Erfahrungsaustausch im Bereich des Klimaschutzes zwischen staatl. u. nichtstaatl. Akteuren aus Deutschland u. anderen EU-Mitgliedsstaaten bzw. -Beitrittsländern sowie dem besseren Verständnis der deutschen Klimapolitik im europ. Ausland dienen. Die Struktur der EUKI umfasst zwei zentrale Förderstränge: • Ausschreiben u. Förderung von Vorhaben entsprechend den inhaltlichen Prioritäten des Ministeriums, auch im Hinblick auf bilaterale Kooperationen u. auf Basis von Initiativanträgen (sog. „BMUKN-Strang“). • jährlichen Ideenwettbewerbe ermöglichen die Auswahl u. Finanzierung von geeigneten, grenzüberschreitenden Projekten von Kommunen, der Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie gemeinwohlorientierten Unternehmen in den Zielländern (Mittel-, Ost- und Südeuropa, den baltischen Staaten und dem Westbalkan). Die Förderung von Projekten erfolgt im Rahmen von Finanzierungsverträgen zwischen der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit u. den Fördernehmenden in Anlehnung an die Bundeshaushaltsordnung. Die Förderquote einzelner Projekte kann bis zu 95 % betragen u. erfolgt nicht-rückzahlbar. Die Projektorganisationen werden auch um eine Einschätzung des THG-Minderungspotenzials und/oder zur Erhöhung von CO2-Einbindungen gebeten. Es handelt sich dabei i.d.R. um indirekte Effekte der Umsetzung nicht-investiver und nicht-technischer Projekte, weshalb eine präzise Berechnung nicht für jedes Projekt möglich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Projekte auf strukturelle, organisatorische o. verhaltensbezogene Veränderungen abzielen, um die Voraussetzungen für die Transformationsprozesse zu schaffen. Auch für die direkt vom BMUKN finanzierten Vorhaben werden Wirkungen vor allem projektbezogen bewertet. Die nachhaltige Wirkung einzelner Projekte hängt z.T. auch von externen, nicht-steuerbaren Faktoren ab. Eine Schärfung der Zielstruktur, die Entwicklung eines Wirkungsmonitorings auf Programmebene u. die stärkere Sichtbarmachung erzielter Ergebnisse würden dazu beitragen, die übergreifenden Beiträge der EUKI noch klarer erkennbar zu machen. Das Evaluationsvorhaben bietet die Möglichkeit, Weiterentwicklungen u. die Anpassung des Ziel- und Indikatorensystem insbesondere auch auf Programmebene anzustoßen u. die bisherige Organisation u. Durchführung der Förderstränge zu überprüfen. Es soll umfassend eine evidenzbasierte Einschätzung des EUKI-Programms, seiner Elemente, der Organisationsstruktur sowie zum Programmmanagement erarbeitet werden. Auf der Grundlage der Evaluation sind schließlich konkrete Vorschläge zur Reformierung u. ggf. Weiterentwicklung der Programm-, Ziel- und Förderstruktur, einschließlich des Monitoring- und Indikatorensystems zu erarbeiten. Dabei sollte u.a. auch auf die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes (BRH) in seinen Bemerkungsbeiträgen vom 10.12.2025 eingegangen werden: - Keine übergreifende Strategie, keine nachhaltige Gesamtwirkung auf Programmebene - Keine Fortführung der Projekte - Keine Übertragbarkeit positiver Ergebnisse - Keine Verknüpfung zu EU-Förderungen - Kaum längerfristige Kontakte - Zudem wird insbesondere für den BMUKN-Strang ein Bedarf an Beratung für eine Konkretisierung des Zielsystems gesehen. Auf Grundlage dieser Evaluation soll auf Forderung des BRH entschieden werden, die EUKI reformiert fortzuführen oder ggf. einzustellen (vgl. Beschluss RPA vom 27.2.).
Kennung des Verfahrens4356c1dd-e08d-4aba-b8e7-0283b433ab03
Interne KennungZ I 3 VSt - 1957/2026
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.209 752,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabePlattformdes Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung3 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
BetrugZwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
KorruptionZwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernZwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenZwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenFakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenFakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenFakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
ZahlungsunfähigkeitFakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterFakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenFakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitFakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenFakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbskultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenFakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensFakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenFakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenFakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenEU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelEvaluierung der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) und Impulse zur Weiterentwicklung
BeschreibungDie Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) wurde 2017 auf Beschluss des Deutschen Bundestages unter Federführung des Bundesumweltministeriums ins Leben gerufen. Das übergreifende Ziel der EUKI ist die Unterstützung des Übergangs zu klimaneutralen Volkswirtschaften in Europa bis spätestens 2050 insbesondere auf lokaler / regionaler Ebene u.a. durch transnationales Lernen und Zusammenarbeit. Die EUKI soll dem klimapolitischen Dialog zwischen Deutschland u. den anderen EU-Mitgliedsstaaten u. -Beitrittsländern, dem Kapazitätsaufbau, dem Wissens- u. Erfahrungsaustausch im Bereich des Klimaschutzes zwischen staatl. u. nichtstaatl. Akteuren aus D u. anderen EU-Mitgliedsstaaten bzw. -Beitrittsländern sowie dem besseren Verständnis der dt. Klimapolitik im europ. Ausland dienen. Die Struktur der EUKI umfasst zwei zentrale Förderstränge: • Ausschreiben u. Förderung von Vorhaben entsprechend den inhaltlichen Prioritäten des Ministeriums, auch im Hinblick auf bilaterale Kooperationen u. auf Basis von Initiativanträgen (sog. „BMUKN-Strang“). • jährlichen Ideenwettbewerbe ermöglichen die Auswahl u. Finanzierung von geeigneten, grenzüberschreitenden Projekten von Kommunen, der Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie gemeinwohlorientierten Unternehmen in den Zielländern (Mittel-, Ost- und Südeuropa, den baltischen Staaten und dem Westbalkan). Die Förderung von Projekten erfolgt im Rahmen von Finanzierungsverträgen zwischen der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit u. den Fördernehmenden in Anlehnung an die Bundeshaushaltsordnung. Die Förderquote einzelner Projekte kann bis zu 95 % betragen u. erfolgt nicht-rückzahlbar. Die Projektorganisationen werden auch um eine Einschätzung des THG-Minderungspotenzials und/oder zur Erhöhung von CO2-Einbindungen gebeten. Es handelt sich dabei i.d.R. um indirekte Effekte der Umsetzung nicht-investiver und nicht-technischer Projekte, weshalb eine präzise Berechnung nicht für jedes Projekt möglich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Projekte auf strukturelle, organisatorische o. verhaltensbezogene Veränderungen abzielen, um die Voraussetzungen für die Transformationsprozesse zu schaffen. Auch für die direkt vom BMUKN finanzierten Vorhaben werden Wirkungen vor allem projektbezogen bewertet. Die nachhaltige Wirkung einzelner Projekte hängt z.T. auch von externen, nicht-steuerbaren Faktoren ab. Eine Schärfung der Zielstruktur, die Entwicklung eines Wirkungsmonitorings auf Programmebene u. die stärkere Sichtbarmachung erzielter Ergebnisse würden dazu beitragen, die übergreifenden Beiträge der EUKI noch klarer erkennbar zu machen. Das Evaluationsvorhaben bietet die Möglichkeit, Weiterentwicklungen u. die Anpassung des Ziel- und Indikatorensystem insb. auch auf Programmebene anzustoßen u. die bisherige Organisation u. Durchführung der Förderstränge zu überprüfen. Es soll umfassend eine evidenzbasierte Einschätzung des EUKI-Programms, seiner Elemente, der Organisationsstruktur sowie zum Programmmanagement erarbeitet werden. Auf der Grundlage der Evaluation sind schließlich konkrete Vorschläge zur Reformierung u. ggf. Weiterentwicklung der Programm-, Ziel- und Förderstruktur, einschließlich des Monitoring- und Indikatorensystems zu erarbeiten. Dabei sollte u.a. auch auf die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes (BRH) in seinen Bemerkungsbeiträgen vom 10.12.2025 eingegangen werden: - Keine übergreifende Strategie, keine nachhaltige Gesamtwirkung auf Programmebene - Keine Fortführung der Projekte - Keine Übertragbarkeit positiver Ergebnisse - Keine Verknüpfung zu EU-Förderungen - Kaum längerfristige Kontakte - Zudem wird insbesondere für den BMUKN-Strang ein Bedarf an Beratung für eine Konkretisierung des Zielsystems gesehen. Auf Grundlage dieser Evaluation soll auf Forderung des BRH entschieden werden, die EUKI reformiert fortzuführen oder ggf. einzustellen (vgl. Beschluss RPA vom 27.2.).
Interne KennungZ I 3 VSt - 1957/2026
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit12 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.209 752,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungEs ist, sofern nicht in digitaler Form umsetzbar, Recycling-Papier nach dem Blauen Engel (DE-UZ 14a) oder gleichwertig zu verwenden
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsBeschreibung: Die Darstellung des Unternehmens und die Benennung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der Feststellung der Eignung nicht gesondert gewertet. Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten. Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich der Evaluation von Programmen und Projekten Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsPersönliche Qualifikation und Erfahrung (Kurzdarstellung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen) Bewertet werden: 2.3.1 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich des europäischen Klimaschutzes und der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet 2.3.2 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich der Evaluierung von Programmen und Projekten (umfasst insbesondere die Erstellung von Evaluationskonzepten einschließlich der Auswahl geeigneter Evaluationsmethoden und Planung der Evaluation; Erfahrung in der Durchführung und Anwendung der Evaluationsmethoden; Aufbereitung und Auswertung der Daten) 2.3.3 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Beratung von Organisationen hin-sichtlich der Entwicklung von adressatenbezogenen Handlungsempfehlungen (umfasst insbesondere die Beratung zur Weiterentwicklung und Optimierung von Programm-, Ziel- und Förderstruktur, einschließlich des Monitoring- und Indikatorensystems und der Wirtschaftlichkeit) 2.3.4 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich der Zusammenarbeit mit Obersten Bundesbehörden 2.3.5 Darlegung der Sprachkenntnisse des vorgesehenen Projektteams Englisch (Niveau C1 GER oder vergleichbar)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungHierzu wird das Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität Umsetzungskonzept
BeschreibungSkizze zum Umsetzungskonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen29/04/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=849493
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=833021
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote05/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV /§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Ort des EröffnungsterminsBonn
Eröffnungstermin — BeschreibungDie Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichnein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungGemäß Vergabeunterlagen 11.02 Vertrag
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Organisation, die Angebote bearbeitetBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Registrierungsnummer991-20502-46
PostanschriftStresemannstraße 128-130
StadtBerlin
Postleitzahl10117
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@bmukn.bund.de
Telefon030-18305-0
Internetadressehttps://www.bundesumweltministerium.de
Profil des Erwerbershttps://www.bundesumweltministerium.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer+49228-94990
PostanschriftBundeskanzlerplatz 2-10
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 228 9499 0
Fax+49 228 9499 163
Internetadressehttps://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung9a466cdf-f499-471a-be71-4c8782ea4a37  -  04
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung31/03/2026 14:33:18 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung225201-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe64/2026
Datum der Veröffentlichung01/04/2026