5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45310000 Installation von elektrischen Leitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 20/11/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Befähigung für die Berufsausübung einschl. Auflagen hinsichtlich der Eintragungen in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter/Bietergemeinschaft (nachfolgend nur Bieter) hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei), - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen: - Eintragung im Berufs-/Handelsregister oder Handwerksrolle: Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. - Mitglied Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung von Bietern, die in die engere Wahl kommen, durch Einholung einer Bescheinigung (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) gem. §6b EU Abs. 2 VOB/A zu überprüfen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Ihre Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtlicher Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und die Ablage der vorgenannten Eignungsnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Dafür ist mit dem Angebotsschreiben V 213.H F der Name des Verzeichnisses sowie die PQ-Nummer anzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor: - bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern, - im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei), - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen: - Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bieters, dass keiner der Ausschlussgründe des § 6e EU VOB/A vorliegt. - Gesamtjahresumsatz: Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz vergleichbarer Bauleistungen jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Arbeitskräfte: Eigenerklärung über die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zu verfügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung von Bietern, die in die engere Wahl kommen, durch Einholung einer Bescheinigung gem. § 6b EU Abs. 2 VOB/A zu überprüfen, insbesondere durch: - Vorlage entsprechender Bankerklärungen, - den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, - Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, - testierte Umsatzbetätigung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (durch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) - selbst gefertigte Auflistung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (für jedes der drei abgeschlossenen Kalenderjahre), - eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des/der zuständigen Versicherungsträger(s) mit Angabe der Lohnsummen, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig ist), - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG, - ggfs. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Auftraggeberin behält sich vor: - bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern, - im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, in den letzten fünf Kalenderjahren – bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum, vergleichbare Bauleistungen ausgeführt zu haben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung von Bietern, die in die engere Wahl kommen, durch Einholung einer Bescheinigung gem. §§ 6a Nr.3, 6b EU Abs. 2 VOB/A zu überprüfen, insbesondere durch: - drei Referenznachweise über eine vergleichbare Bauleistung mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unterauftragnehmern ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Auftraggeberin behält sich vor: - bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern, - im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern, mit Ausnahme von Referenznachweisen, die die genannten inhaltlichen Anforderungen nicht erfüllen. Nutzer/Verwender des PQ-Verzeichnisses sowie eines ULV müssen das Verzeichnis selbstständig pflegen und tragen dafür Sorge, insbesondere Referenznachweise bereit zu halten, aus denen sich die Anforderung für die Eignung des hiesigen Auftragsgegenstandes ergeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Beschreibung des Eignungskriteriums: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen. Geforderte Sicherheiten: - Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge); - Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/02/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/02/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 62 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Alle geforderten Unterlagen mit Ausnahme von: -Formblatt V 213HF Angebotsschreiben und Preisangaben -Referenznachweise, die die genannten inhaltlichen Anforderungen nicht erfüllen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 13/02/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
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