Zusätzliche Angaben
Aus formulartechnischen Gründen wird unter V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Anlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
f) Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.22 - Eigenerklärung
g) Anlage Vereinbarungen i.S.d. Landesvergabegesetzes LSA
Diese verpflichtet zur Einhaltung der Mindestentgeltregelungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sowie den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sind. Es gelten Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes. (siehe Formblatt)
Es sind Erklärungen im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden nach der Eigenerklärung gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) abgegeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen oder anhand eines Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen. Das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer des Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Des Weiteren muss der Bieter das Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) auf gesondertes Verlangen einreichen, wenn sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beruft.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
a) kostenneutrale Muster, diese werden nicht gesondert vergütet
b) Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist (09.02.23 10:00) über die Vergabeplattform zu übermitteln.