Der vergebene Auftrag dient zur Modernisierung und Erweiterung des durch die Firma FRQ designten FDV-ICCS-Systems. Dazu gehört die Sicherstellung der Hard- und Softwarekompatibilität von dem/der zu beauftragenden Systemupgrade/-erweiterung zu den bestehenden Schnittstellen des Funk-Draht-Vermittlungssystem am Leitstellenstandort der HLT, die Umsetzung der erforderlichen Konfigurationen und die Anpassungen der firmen-eigenen Hardware-, Systemkomponenten seitens des Systemherstellers. Die Beauftragung kann nur beim Systemhersteller und einem mit dem FDV-ICCS-System der Berliner Feuerwehr vertrauten Unternehmen erfolgen.
Andere Firmen können aktuell keine entsprechende Systemmodernisierung, -erweiterung, -anpassung vornehmen und einen sicheren, störungsfreien Betrieb des Gesamtsystems gewährleisten, insbesondere auch unter dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit und den vorhandenen/verfügbaren Finanzmittel.
Die zu erbringende Leistung kann aufgrund technischer Besonderheiten nur von einem Unternehmen ausgeführt werden. Gemäß § 14 (6) VgV ist das Verhandlungsverfahren mit nur einem Bieter zulässig, wenn der Gegenstand des Auftrages durch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung abzudecken ist. Der Gegenstand des Auftrages ist eine Leistung, die vom Vertragspartner des ursprünglichen Auftrages erbracht wird.