Zusätzliche Angaben
Unter Punkt 1.4 der Leistungsbeschreibung sind die Ziele und Zielgruppen für das zu erstellende Kommunikations-Gesamtkonzept dargestellt und erläutert. Die Auftragnehmerin (AN) beginnt unmittelbar nach der Auftragserteilung mit der Entwicklung des übergeordneten Kommunikations-Gesamtkonzeptes, das auf dem mit dem Angebot eingereichten Grobkonzept (Leistungskriterium 1 im Kriterienkatalog Leistung Los 1) basieren kann und das die unter Punkt 1.4 dieser Leistungsbeschreibung erläuterten Anforderungen und Vorgaben vollständig berücksichtigt.
Zur Konkretisierung der erwarteten Leistung wird im Rahmen des unmittelbar nach Vertragsschluss stattfindenden Auftaktgesprächs bei der BPOL ein umfassendes Briefing der AN durch die projektverantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BPOL erfolgen: Hierbei kann ggf. auf einzelne konzeptionelle Bestandteile der von der AN eingereichten Leistungskriterien zurückgegriffen werden.
Das übergeordnete Kommunikations-Gesamtkonzept greift ggf. auf einzelne konzeptionelle Bestandteile der von der AN eingereichten Leistungskriterien zurück. Der darin enthaltene Entwurf eines Maßnahmenkataloges und einer Mediaplanung mit dazugehörigem Zeit- und Kostenplan muss im Anschluss detailliert weiterentwickelt und präzisiert werden.
Dieses Kommunikations-Gesamtkonzept muss spätestens vier Wochen nach Zuschlag vorgelegt werden.
Die projektverantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BPOL nehmen das Konzept inhaltlich ab.