227700-2023 - ErgebnisDeutschland-Husum: Fahrräder
OJ S 76/2023 18/04/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Nordfriesland
Postanschrift: Marktstr. 6
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
E-Mail: julia.maeder@nordfriesland.de
Telefon: +49 484167-339
Fax: +49 484167-457
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag Dienstradleasing
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-005
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34430000 Fahrräder
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag Dienstradleasing für die Beschäftigten des Kreises Nordfriesland
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 7 488,72 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34430000 Fahrräder
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Kreis Nordfriesland beabsichtigt einen Rahmenvertrag über das Leasing (reines Finanzleasing) von verschiedenen Fahrrädern möglichst vieler Hersteller für die Beschäftigten des Kreises Nordfriesland abzuschließen.Da die öffentliche Hand beim Klimaschutz eine allgemeine Vorbildfunktion hat, soll durch den abzuschließenden Rahmenvertrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beigetragen werden. Der Kreis Nordfriesland möchte daher seinen über 900 Beschäftigten ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Radleasing anbieten, um ihre Vorbildfunktion beim Klimaschutz und der Luftreinhaltung weiter auszubauen.Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Gehaltsumwandlung zum Zwecke des Radleasings wurden für die Tarifbeschäftigten im Rahmen des Tarifabschlusses TVöD im Jahr 2020 mit den Regelungen zum Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) mit Wirkung zum 01.03.2021 geschaffen. Die Regelungen für ein Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung für Beschäftigte im Beamtenverhältnis wurden in den Bestimmungen des Landesbesoldungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein im Jahr 2020 geschaffen. Somit besteht für alle Kreisbeschäftigten eine rechtliche Grundlage zur Realisierung des Fahrradleasings durch Entgeltumwandlung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Händlernetz (mind. 10 Händler im Kreis NF) / Gewichtung: 23
Qualitätskriterium - Name: Versicherungsumfang / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Wartungsumfang / Gewichtung: 7
Qualitätskriterium - Name: Evaluierung / Datenauswertung (Berichtswesen) / Gewichtung: 1
Qualitätskriterium - Name: Kommunikations- und Vertriebskonzept / Gewichtung: 7
Qualitätskriterium - Name: Online-Portal: Testergebnis / Gewichtung: 22
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 238-686684
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
27/03/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: JobRad GmbH
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 7 488,72 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/04/2023