Zusätzliche Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe.
Von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind/werden auf der Vergabeplattform eingestellt. Der Mustervertrag wird seitens der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren allen Bietern auf der Vergabeplattform bekanntgegeben.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Stadt Nürnberg, die nicht oberste Bundesbehörde ist, macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Angebotsfrist mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, in gegenseitigem Einvernehmen festzulegen. Dabei wird allen Bewerbern dieselbe Frist für die Einreichung der Angebote gewährt. Die Bewerber erklären sich durch Abgabe eines Teilnahmeantrages damit einverstanden. Die Angebotsfrist beträgt mindestens 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe (§ 17 Abs. 7 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VgV)).