Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
(0) Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer für eine Aufnahme in das Verzeichnis (Liste) qualifizierter Unternehmen (Präqualifikation) erfüllen müssen: Über die Präqualifikation wird im Rahmen des in den Antragsunterlagen näher beschriebenen Präqualifikationsverfahrens unter Berücksichtigung der im Antrag enthaltenen Angaben, Erklärungen und Unterlagen entschieden. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für eine Präqualifikation die Einreichung der geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung bezüglich der Auftragsart(en) des Qualifizierungssystems zu denen eine Antragstellung erfolgt.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
(1) Kriterium Befähigung zur Berufsausübung: Soweit eine Verpflichtung zur Eintragung in einem Handels- oder Berufsregister besteht, Nachweis der Eintragung mittels Kopie des Handelsregisterauszugs und der Eintragungin der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
(2) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Siehe Ziffer (0); die aufgestellte Forderung bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
(3) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
(4) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mitgesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Siehe Ziffer (0); für einzelne Referenzen gelten folgende Anforderungen: Eine Referenz wird im Zuge der Prüfung eines Antrages nur berücksichtigt, wenn deren Beschreibung mittels Verwendung der in den Antragsunterlagen enthaltenen Vorlage erfolgt ist, wenn die Referenz mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität grundsätzlich vergleichbar ist und wenn die Referenz zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrages bereits abgeschlossen (= abgenommen) ist.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
(5) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung der vom Qualifizierungssystem umfassten Auftragsarten gemäß Ziffer II.2) verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich insbesondere auf folgende Aspekte: Art und Umfang der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen sowie Auftragssumme und Ausführungszeitraum der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Siehe Ziffer (0); der Antrag wird nur berücksichtigt, wenn die genannten Einzelnachweise vorgelegt werden können. Bezüglich der geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen kann seitens der antragstellenden Unternehmen nicht auf eine Präqualifikation durch den Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(PQ-VOB) oder auf eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwiesen werden. Hinsichtlich der dem Qualifizierungssystem zugrundeliegenden Verfahrensregeln und –auflagen wird auf dieAntragsunterlagen verwiesen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
(6) Erforderliche spezifische Kopien von Einzelnachweisen:
— Nachweis der Zertifizierung zur verantwortlichen Person für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 mittels Aktueller Schulungsteilnahmebestätigungen,
— Nachweis der Schulung für Sondermelder (ILIA Dust Pro und Rauchansaugsystem ASD 535), mittels Aktueller Schulungsteilnahmebestätigungen,
— Nachweis der Befähigung für den Einbau des Produkts Hekatron Integral IP mittels eines geeigneten gültigenZertifikats (z. B. TÜV, VdS).