22831-2022 - ErgebnisDeutschland-Kirchheim unter Teck: Bauarbeiten
OJ S 11/2022 17/01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: medius KLINIKEN gGmbH
Postanschrift: Charlottenstraße 10
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Menold Bezler Partnerschaft mbB
E-Mail: teilneubau-ruit@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medius-kliniken.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Staatlich beherrschte juristische Person des Privatrechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
medius KLINIKEN gGmbH - Europaweite Vergabe von Abbrucharbeiten des 1. BA für Teilneubau und Sanierung der medius KLINIK Ostfildern-Ruit
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1619
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens war die Vergabe von Abbrucharbeiten des 1. BA für den Teilneubau und die Sanierung der medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT. Dies beinhaltet insbesondere folgende Leistungen:
- Abbruch / Entsorgung Verwaltungsbau (eingeschossig; EG; ca. 1.350m³ (ca. 340m² x h 4m) mit provisorischer Sicherung + Witterungsschutz / Abdichtung des darunter liegenden im Betrieb befindlichen UGs;
- Abbruch / Entsorgung Bettenhaus (viergeschossig; UG-OG2; ca. 26.500m³ (ca. 1.950m² x h13,6m) mit provisorischer Sicherung + Witterungsschutz des viergeschossigen Gebäudeanschlusses zum im Betrieb befindlichen Krankenhaus.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Hauptort der Ausführung: Ostfildern-Ruit
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die medius KLINIKEN gGmbH beabsichtigt den Teilneubau und die Sanierung der medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT.
Im Bestandsgebäude sind derzeit neben den rund 280 Patientenbetten der zentrale OP-Bereich mit 5 OP-Sälen sowie weitere medizinische Einheiten (z.B. Endoskopie, Labor, Zentralsterilisation, Bettenaufbereitung, Kreißsaal, Urologie, Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie sowie Ambulanzen) untergebracht.
Für den Teilneubau und die Sanierung wird es erforderlich sein, im laufenden Betrieb in mehreren Bauphasen die beiden bestehenden Bettenflügel abzureißen und Ersatz herzustellen sowie die weiterhin bestehen bleibenden Gebäudeteile, in denen hauptsächlich die Funktionsbereiche untergebracht sind, umzubauen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens war die Vergabe von Abbrucharbeiten des 1. BA für den Teilneubau und die Sanierung der medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT. Dies beinhaltet insbesondere folgende Leistungen:
- Abbruch / Entsorgung Verwaltungsbau (eingeschossig; EG; ca. 1.350m³ (ca. 340m² x h 4m) mit provisorischer Sicherung + Witterungsschutz / Abdichtung des darunter liegenden im Betrieb befindlichen UGs;
- Abbruch / Entsorgung Bettenhaus (viergeschossig; UG-OG2; ca. 26.500m³ (ca. 1.950m² x h13,6m) mit provisorischer Sicherung + Witterungsschutz des viergeschossigen Gebäudeanschlusses zum im Betrieb befindlichen Krankenhaus.
Die medius KLINIKEN gGmbH geht nach derzeitiger Planung für den 1. BA inkl. Vorabmaßnahmen von einem Bauvolumen von insgesamt rund EUR 50,7 Mio. brutto (KG 200 bis 600) aus.
Die Bauleistungen für den Abbruch und die Schadstoffsanierung sind im Zeitraum von Ende November 2021 bis März 2022 geplant. Als Beginn für die bauliche Umsetzung ist Mai 2022 angestrebt. Die Baumaßnahme soll mit Inbetriebnahme des 1. BA bis spätestens 31. März 2024 fertiggestellt werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur frist- und termingerechten Leistungserbringung (Rahmenterminplan) / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Entsorgungskonzept / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Konzept zum Lärm-, Schall- und Staubschutz und zur Vermeidung von Störungen des laufenden Betriebs / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 119-311904
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
10/01/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: GL-Abbruch GmbH
Postanschrift: Am Westkai 9
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70327
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0,01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRSRP
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/01/2022