Zusätzliche Angaben
— als vorläufigen Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
— die Vergabeunterlagen (einschl. des genannten Formulars „Eigenerklärung zur Eignung“) stehen zum uneingeschränkten Download auf der Vergabeplattform
https://portal.evergabemv.de/E68618752 zur Verfügung. Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierform versendet.
— Bietergemeinschaften sind nach § 43 VgV zugelassen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
—— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
—— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
—— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
—— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber der Auftraggeberin vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu erbringen und einzureichen.
— Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient.
— Die Beantwortung rechtzeitig eingegangener Anfragen erfolgt bis zum 3.3.2021 über o. g Vergabeplattform (Link).
— die Angebotsabgabe ist für ein oder beide Lose möglich,
Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das jeweils preisgünstigste Angebot,
— Angebote ausländischer Bieter:
Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb eines ausländischen Auftragnehmers, soweit er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der für die Arbeiten zuständigen deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist der Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.
Darüber hinaus müssen ausländische Bieter alle geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Angebot vorlegen. Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.