Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Betreuung Behördenzentrum ANKER Schwaben, Aindlinger Str. in Augsburg
Referenznummer der Bekanntmachung: 14.2-34 Betreu_BZ_09/20
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Regierung von Schwaben vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens (VgV- Ausschreibung) die Betreuungsleistung im Behördenzentrum ANKER Schwaben, Aindlinger Str. 16, 86167 Augsburg für den Zeitraum vom 1.12.2020 – 30.11.2022, 24.00 Uhr (mit 1x maliger Verlängerungsoption um weitere 12 Monate bis längstens 30.11.2023, 24.00 Uhr). Die Inhalte der Betreuungsleistungen können der ausführlichen Leistungsbeschreibung samt aller weiter im Vergabeportal beigefügt Unterlagen entnommen werden. Besichtigungstermine können telefonisch vereinbart werden. Bieterfragen können vom 26.10.2020 – 30.10.2020 nur rudimentär beantwortet werden. Letztmalig ist die Einreichung von Bieterfragen am 4.11.2020 möglich. Nur vollständig eingegangene Unterlagen können in der Wertung berücksichtigt werden. Die jeweilige Bewertung entnehmen Sie der beigefügten Bewertungsmatrix.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Regierung von Schwaben vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens (VgV- Ausschreibung) die Betreuungsleistung im Behördenzentrum ANKER Schwaben, Aindlinger Str. 16, 86167 Augsburg für den Zeitraum vom 1.12.2020 – 30.11.2022, 24.00 Uhr (mit 1x maliger Verlängerungsoption um weitere 12 Monate bis längstens 30.11.2023, 24.00 Uhr). Die Inhalte der Betreuungsleistungen können der ausführlichen Leistungsbeschreibung samt aller weiter im Vergabeportal beigefügt Unterlagen entnommen werden. Besichtigungstermine können telefonisch vereinbart werden. Bieterfragen können vom 26.10.2020 – 30.10.2020 nur rudimentär beantwortet werden. Letztmalig ist die Einreichung von Bieterfragen am 4.11.2020 möglich. Nur vollständig eingegangene Unterlagen können in der Wertung berücksichtigt werden. Die jeweilige Bewertung entnehmen Sie der beigefügten Bewertungsmatrix.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 199-482599
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 13/01/2021