Begründung von
Prof. Dr. Wolfgang Scherer
Ordinarius.
Chemische Physik und Materialwissenschaften:
"Bei dem von der DFG bewilligten 400 MHz NMR Gerät handelt es sich um ein
spezielles Laborinstrument, das von den (einzigen) in Betracht kommenden Herstellerfirmen (Bruker BioSpin GmbH und JEOL GmbH)
konzipiert und ertüchtigt werden muss, um die von uns geforderten und umfangreichen Spezifikationenzu erfüllen."
Genau handelt sich hier um eine Verhandlungsvergabe ohne TW gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV:
"wenn eine Lieferung beschafft werden soll, die ausschließlich zu Forschungs-. Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecken hergestellt wurde, hiervon nicht umfasst ist die Serienfertigung zum Nachweis der Marktfähigkeit des Produkts oder zur Deckung der Forschungs- und Entwicklungskosten."