229539-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Microsoft Handelspartnerrahmenvereinbarung
OJ S 70/2025 09/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Bayern - Die Gesundheitskasse
E-Mailvergabestelle1@by.aok.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelMicrosoft Handelspartnerrahmenvereinbarung
BeschreibungGegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die Beschaffung sämtlicher verfügbaren Microsoftprodukte durch den Handelspartner unter Berücksichtigung der zwischen dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und Microsoft Irland geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business- und Service-Vertrag; Konzernvertrag 2025 (Enterprise Agreement On-Premise und Online; EA-Vertrag; Cloud-Verträge) zugunsten des Auftraggebers und/oder seiner Gesellschafter, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienst- und Beratungsleistungen. Über Einzelabrufe wird der Bedarf des Auftraggebers konkretisiert und über den Handelspartner bei dem Lizenzgeber beschafft. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers bezüglich des Enterprise Agreements und weiterer Verträge bzw. der konkreten Microsoft-Produkte aus dem Rahmenvertrag besteht nicht.
Kennung des Verfahrensfe68e1cb-cbd1-445f-bc66-0143aa625047
Interne Kennung25-035
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtja
Begründung des beschleunigten VerfahrensDie Angebotsfrist wird nach § 15 Abs.3 VgV auf 20 Tagen gekürzt. Eine Fristverkürzung der Angebotsfrist auf 20 Tage ist dringend notwendig, da der bestehende Handelspartnerrahmenvertrag auf dem noch gültigen Konzernvertrag fußt, der jedoch zum 31.05.2025 endet. Der neue Konzernvertrag wurde jedoch erst im März mit Wirkung zum 01.06.2025 finalisiert. Um jedoch die Fristverkürzung nicht zu einer unbilligen Härte für die Bieter zu gestalten, auch angesichts der anstehenden Feiertage, beträgt diese insgesamt 20 Tage. Zudem wird der Aufwand für die Bietenden möglichst gering gehalten, indem nur wenige Nachweise einzureichen und keine umfangreichen Konzepte o.ä. erstellt werden müssen. Die preisliche Ausarbeitung des Angebots umfasst ausschließlich die Angabe von Rabattsätzen auf einen tabellarisch festgelegten Positionspreis, der von MS vorgegeben ist (Eurozone "Level D").
Zentrale Elemente des VerfahrensOffenes Verfahren gemäß §§ 119 Abs. 3, 103 Abs. 2 GWB Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48300000 Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität, 48310000 Dokumentenerstellungssoftwarepaket, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 48500000 Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket, 48330000 Terminplanungs- und Produktivitätssoftwarepaket, 48320000 Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftFriedrich-Puchta-Straße 27  
StadtBayreuth
Postleitzahl95444
Land, Gliederung (NUTS)Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAls Erfüllungsorte kommen ebenso alle Standorte der kubus IT eGbR sowie die Standorte der Gesellschafter AOK Bayern und AOK PLUS in Betracht.
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung50 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y5LVA HINWEIS: Da die Ausschreibungsunterlagen Geschäftsgeheimnisse enthalten, erfolgt eine Freischaltung erst nach einer expliziten Verschwiegenheitserklärung. Nach Eingang des Freischaltungsantrags erhalten die interessierten Unternehmen eine E-Mail an die mit dem DTVP-Konto verknüpften Adresse; als Anhang ist die Verschwiegenheitserklärung angehängt, die unterschrieben zurück zu senden ist. Die Erklärung kann gerne vorab als E-Mail geschickt werden - auch falls keine qualifizierte elektronische Signatur verfügbar ist. Die Freischaltung erfolgt bereits nach Einreichung der vorab gesendeten digitalen Kopie. Allerdings muss das Original spätestens mit dem Angebot eingereicht werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenEs liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung"
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungKeine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenKeine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungKeine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
BetrugKeine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
KorruptionKeine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsKeine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDas Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenDas Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDas Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
ZahlungsunfähigkeitInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Einstellung der gewerblichen TätigkeitInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenInnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelMicrosoft Handelspartnerrahmenvereinbarung
BeschreibungGegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die Beschaffung sämtlicher verfügbaren Microsoftprodukte durch den Handelspartner unter Berücksichtigung der zwischen dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und Microsoft Irland geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business- und Service-Vertrag; Konzernvertrag 2025 (Enterprise Agreement On-Premise und Online; EA-Vertrag; Cloud-Verträge) zugunsten des Auftraggebers und/oder seiner Gesellschafter, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienst- und Beratungsleistungen. Über Einzelabrufe wird der Bedarf des Auftraggebers konkretisiert und über den Handelspartner bei dem Lizenzgeber beschafft. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers bezüglich des Enterprise Agreements und weiterer Verträge bzw. der konkreten Microsoft-Produkte aus dem Rahmenvertrag besteht nicht. Der Handelspartner hat dabei insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: - Beschaffung aller verfügbaren Microsoft-Produkte inklusive der entsprechenden Lizenzierung und Software Assurance, die im Rahmen der Konditionenverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft unter den Konzernvertrag fallen, inklusive der notwendigen Vermittlung von Beitritten/Zutritten zu den Konditionenverträgen. - Beratende und unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produkt- und Lizenzbeschaffung, bei Lizenzierungs- und Produktfragen - Bereitstellung etwaiger Mehrwertleistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbes und der Lizenzpflege, - Unterstützung im Software-Assetmanagement und der Verwaltung der Lizenzen, - Beratung und Information über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativen während der Vertragslaufzeit - Beratung und Unterstützung sowie rechtzeitige Ankündigung neuer Produkte und Softwareversionswechsel - Unterstützung des Auftraggebers im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung
Interne Kennung25-035
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48300000 Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität, 48310000 Dokumentenerstellungssoftwarepaket, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 48500000 Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket, 48330000 Terminplanungs- und Produktivitätssoftwarepaket, 48320000 Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket
Optionen
Beschreibung der Optionen## Unterauftragnehmer Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung "Verzeichnis Unterauftragnehmer_gesch.docx " mitteilen. Die jeweiligen Unterauftragnehmer haben die "Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_gesch.docx" anzugeben. ##Bieter/Bietergemeinschaft Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklaerung Bewerber-Bietergemeinschaft_gesch.docx" eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftFriedrich-Puchta-Straße 27  
StadtBayreuth
Postleitzahl95444
Land, Gliederung (NUTS)Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAls Erfüllungsorte kommen ebenso alle Standorte der kubus IT eGbR sowie die Standorte der Gesellschafter AOK Bayern und AOK PLUS in Betracht.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit3 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag kann einmalig um 12 Monate verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDas Unternehmen hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU bereits abgeschlossen ist oder spätestens im Falle des Zuschlages bis zur Vertragsunterzeichnung abgeschlossen sein wird, bei der mindestens folgende Versicherungssumme für - Personenschäden: 2.000.000 EUR, - Sachschäden: 1.000.000 EUR, - Vermögensschäden: 500.000 EUR umfasst ist.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDas Unternehmen verfügt über mindestens 3 Referenzkunden zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung, die öffentliche Auftragnehmer sind und jeweils mindestens 10.000 Mitarbeitende haben. Die Verträge müssen auf dem BMI-Vertrag vom 01.06.2021 basieren.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDa der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Aufforderung des Auftraggebers verpflichtet ist, einen aktuellen Handeslregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einzureichen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann in der Regel nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auf für die Drittunternehmen eingereicht werden.

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Auftraggeber hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Dies ist mittels der "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" zu versichern. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung"

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsStatus als Licensing Solution Partner (LSP) Status als Enterprise Software Advisor (ESA)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer sich aus dem Preisblatt ergebene Angebotspreis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen15/04/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5LVA/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
NameAusschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5LVA
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y5LVA
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote23/04/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss6 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin23/04/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsZur Angebotsöffnung sind Vertreter der Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung mit nachstehenden Haftungssummen abzuschließen: Personen- und/oder Sachschäden einschließlich Umweltschäden und Feuerhaftungschäden: Versicherungssumme 5 000 000 EUR; Reine Vermögensschäden: Versicherungssumme 1 000 000 EUR; Allmählichkeitsschäden (durch allmähliche Einwirkung von z. B. Dämpfen, Feuchtigkeit): Versicherungssumme1 000 000 EUR; Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden: Versicherungssumme 1 000 000 EUR; Schlüsselverlust: Versicherungssumme Neuwert der Schließanlage 200 000 EUR; siehe Vergabeunterlagen. Bestehende Eigenschaft als LSP und ESA während der gesamten Vertragslaufzeit.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltAOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK Bayern - Die Gesundheitskasse
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAOK Bayern - Die Gesundheitskasse
RegistrierungsnummerDE811695320
PostanschriftCarl-Wery-Straße 28
StadtMünchen
Postleitzahl81739
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle Bereich Recht
E-Mailvergabestelle1@by.aok.de
Telefon089 62 730-0
Internetadressehttps://www.aok.de/bayerrn
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Internetadressehttps://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung5c5398f3-dd08-41ca-b6d5-dfae7019307f-01
Hauptgrund für die ÄnderungInformationen sind jetzt verfügbar
BeschreibungBei den Verfahrensangaben wurde der Hinweis der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung vor Freischaltung explizit benannt.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenHINWEIS: Da die Ausschreibungsunterlagen Geschäftsgeheimnisse enthalten, erfolgt eine Freischaltung erst nach einer expliziten Verschwiegenheitserklärung. Nach Eingang des Freischaltungsantrags erhalten die interessierten Unternehmen eine E-Mail an die mit dem DTVP-Konto verknüpften Adresse; als Anhang ist die Verschwiegenheitserklärung angehängt, die unterschrieben zurück zu senden ist. Die Erklärung kann gerne vorab als E-Mail geschickt werden - auch falls keine qualifizierte elektronische Signatur verfügbar ist. Die Freischaltung erfolgt bereits nach Einreichung der vorab gesendeten digitalen Kopie. Allerdings muss das Original spätestens mit dem Angebot eingereicht werden.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungfd8b31bb-b6a8-462d-a372-ed0eaa587f6b  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung08/04/2025 10:41:49 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung229539-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe70/2025
Datum der Veröffentlichung09/04/2025