230117-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – TSK25005 Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe
OJ S 70/2025 09/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Karlsruhe Hauptamt
E-Mailvergabestelle@ha.karlsruhe.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelTSK25005 Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe
BeschreibungGegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz)mit der Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen der Stadt Karlsruhe. Diese Leistungen sind insbesondere nach Maßgabe der durch die Stadt Karlsruhe erlassenen Abfallsatzungen zu erbringen.
Kennung des Verfahrens0474379d-7771-4e82-9d93-70de8ca0e774
Interne KennungTSK25005
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDie zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Siehe auch Erklärung zur Eignung)
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelÜbernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe
BeschreibungLeistungsgegenstand ist die Übernahme und die stoffliche Verwertung der PPK-Sammelware aus dem kommunalen Erfassungssystem des AG. Dies umfasst in erster Linie die Anlieferung aus der städtischen Papiertonne und aus den Wertstoffhöfen. • PPK-Sammelware aus der behältergestützten Erfassung ca. 8.400 Mg/p.a. • PPK-Sammelware aus den Wertstoffstationen ca. 1.600 Mg/p.a. Insbesondere folgende Leistungen sind vom AN durchzuführen: • Übernahme der PPK-Sammelware an der Übernahmestelle, • Durchführung sämtlicher ggf. erforderlicher Transportvorgänge bis zu den vom AN bestimmten Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen, • ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung, • ordnungsgemäße Beseitigung/Verwertung von etwaigen Störstoffen/Sortierresten aus der vertragsgegenständlichen PPK-Sammelware, • Erstellung und Übergabe eines monatlichen lückenlosen Mengenstromnachweises i. S. v. § 17 Verpackungsgesetz für die DS mit allen Wiegescheinen, einschließlich der Wiegenoten über den Eingang beim Endverwerter. • In 2025 ist für einen Mengenanteil von derzeit 50% aus der gesamten Inputmenge eine Gutschrift mit Umsatzsteuer für den AG zu erstellen. Änderungen durch steuerrechtliche Anpassungen sind künftig möglich und werden vom AG zeitnah mitgeteilt. • Ab 2026 ff. kann es zu Änderungen bezüglich der Herausgabemenge an den AG kommen (s. Ziff. 3) Die Anlieferung der PPK-Sammelware erfolgt durch den AG an eine vom AN bereitzustellende Übernahmestelle, die innerhalb des Stadtkreises Karlsruhe liegen muss. Die für diesen Zweck genehmigte Übernahmestelle muss rechtzeitig vor Vertragsbeginn betriebsbereit sein. Die Übernahmestelle kann auch die Verwertungsanlage selbst sein. Für die Übernahme der PPK-Sammelware hat der AN die Übernahmestelle an Werktagen montags bis freitags von 6:00 bis 18:00 Uhr offen zu halten. Bei feiertagsbedingten Verschiebungen der Sammlung oder Verschiebungen aus sonstigen Gründen ist die Übernahmestelle nach rechtzeitiger Absprache auch samstags in der Zeit von 10:00 bis 15:00 Uhr offen zu halten. Die anliefernden Sammelfahrzeuge des AG (in der Regel Fahrzeuge mit 26t Gesamtgewicht davon ca. 10 t Nutzlast bei 21 m³) sind auf einer geeichten Waage an der Übernahmestelle zu verwiegen (Voll- und Leerverwiegung). Die jeweiligen Wiegescheine sind im Original dem anliefernden Fahrzeug zu überlassen. Der AN hat durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass die anliefernden Sammelfahrzeuge des AG im Jahresdurchschnitt innerhalb von 30 Minuten vollständig abgefertigt werden. Mit Abladen der PPK-Sammelware an der Übernahmestelle geht die Gefahr auf den AN über. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Vergütung der Annahmemenge auf den AN über. Nach Übernahme der PPK-Sammelware an der Übernahmestelle hat der AN die vertragsgegenständliche PPK-Fraktion zu der/den von ihm bestimmten Anlage/n (Sortierungs- und/oder Endverwertungsanlage/n) zu transportieren, sofern die Ablade- bzw. Übernahme-stelle nicht gleichzeitig der Ort der Sortierung und/oder Verwertung ist, und sie der ordnungsgemäßen stofflichen Verwertung zuzuführen. Die vom AN in seinem Angebot benannte/n Anlage/n sind verbindlich. Die Bedienung anderer Anlagen ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des AG zulässig. Eine Veredelung, Sortierung oder sonstige Aufbereitungsmaßnahmen der PPK-Sammelware sind nicht Gegenstand der im Rahmen der Ausschreibung geforderten Leistungen. Gleichwohl hat der AN das Recht, nach seinem eigenen wirtschaftlichen Ermessen Aufbereitungs- und Veredelungsschritte vorzunehmen, um den größtmöglichen Erlös aus der Überlassung der PPK-Fraktion an einen oder mehrere Verwerter zu erzielen. Der AN erhält keine gesonderte Vergütung für die ggf. stattfindende Aufbereitung und/oder Veredlung der Fraktion. Ggf. bei der Aufbereitung und/oder Endverwertung anfallende Störstoffe oder Sortierreste sind vom AN ordnungsgemäß zu entsorgen. Der AN erhält keine gesonderte Vergütung für die Verwertung/Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe oder Sortierreste. Die zu übernehmende und zu vermarktende Qualität der PPK-Sammelware wird beschrieben als „lose Sammelware, unberaubt - wie gesammelt“. Der AG schuldet nur die Übergabe der PPK-Sammelware so wie sie anfällt an der Übernahmestelle. Der AG übernimmt keine Garantien für die Qualität der PPK-Sammelware. Verschlechtert sich die Qualität während des Leistungszeitraumes, ohne dass Systemveränderungen durch den AG hierfür ursächlich sind, hat der AN keinen Anspruch auf Vertragsanpassung.
Interne KennungTSK25005
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDer Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde, - der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt, - der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht - der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die eine Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens) - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt: • mind. 1,0 Mio. € für Sachschäden je Schadensfall, • mind. 2,5 Mio. € für Personenschäden je Schadensfall, Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird. - ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte (Mindestanzahl 3): Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde. Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit. Nachweis/Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56,57 KrWG mit der Zulassung für die angebotenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten sowie eine Kopie der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG; die Bestätigung, dass die Sortieranlage den Anforderungen nach §6 Absatz 1 und 3 der GewAbfV erfüllt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Beschreibung60% Preis
Kriterium
ArtQualität
Beschreibung40% Umweltkosten
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E79839923
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E79839923
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote09/05/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNachforderung von Unterlagen gemäß §56 Absatz 2ff. VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin09/05/2025 11:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: ) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Karlsruhe Hauptamt
RegistrierungsnummerLeitweg-ID DE143589000
PostanschriftKarl-Friedrich-Str. 14-18
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76133
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@ha.karlsruhe.de
Telefon+49721133-0
Internetadressehttps://www.karlsruhe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76133
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk-bwl.de
Telefon07219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung1ca2aabc-3b8d-4b26-9e56-7f5cd025b5ee  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/04/2025 14:16:17 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung230117-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe70/2025
Datum der Veröffentlichung09/04/2025