230262-2026 - Ergebnis
Deutschland – Hotel-Übernachtungen – Dienstlesitungen von Seminarhotels/Region Süd 2025-88
OJ S 65/2026 02/04/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Sonderregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
E-Mailvergabestelle@bgw-online.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDienstlesitungen von Seminarhotels/Region Süd 2025-88
BeschreibungDie BGW plant in der Region Süd ab dem Jahr 2027 insgesamt ca. 150 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Mit dieser Ausschreibung werden für das Jahr 2027 zwei Hotels als Vertragspartnerinnen/Vertragspartner gesucht, die die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden in den nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregionen gewährleisten.
Kennung des Verfahrensf398bd7a-da85-4f1e-a8d8-c48614675fd8
VerfahrensartOffenes Verfahren
Zentrale Elemente des VerfahrensEinstuffiges, Offenes Verfahren gem § 15 VgV
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55110000 Hotel-Übernachtungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)München, Landkreis (DE21H)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLos 1: PLZ-Bereich-Nord der Region Süd: 741, 742, 745 – 749, 90, 910, 914 – 916, 960, 961, 97. Los 2: PLZ-Bereich Süd der Region Süd: 725 – 728, 730 – 733, 861 – 866, 89.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 15 VgV
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelDienstleistungen von Seminarhotels Region Süd 2025-88 Los 1
BeschreibungDie BGW plant in der Region Süd ab dem Jahr 2027 insgesamt ca. 150 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Mit dieser Ausschreibung werden für das Jahr 2027 zwei Hotels als Vertragspartnerinnen/ Vertragspartner gesucht, die die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden in den nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregionen gewährleisten.
Interne KennungLOT-0001 2025-88 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55110000 Hotel-Übernachtungen
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Auftraggeberin ist berechtigt den Vertrag – bei entsprechender Beschlusslage der BGW-Selbstverwaltungsgremien – insgesamt zwei Mal für jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern. Zur Ausübung der Verlängerungsoption informiert die Auftraggeberin den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich über ihre Entscheidung den Vertrag zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLos 1: PLZ-Bereich-Nord der Region Süd: 741, 742, 745 – 749, 90, 910, 914 – 916, 960, 961, 97.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit12 Monate
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDie erreichten Preispunkte werden wie folgt bestimmt: Pmin (niedrigster Angebotspreis) / P (Angebotspreis) x 1006 (maximal möglichen Leistungs-punktzahl) = erreichte Preispunkte Die so errechnete Preispunkte werden mit dem Gewicht 40 % multipliziert und durch 100 geteilt (Erreichte Preispunkte x 40 /100 = gewichtete Preispunkte).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungDas Prinzip der Bewertung erfolgt überschlägig wie nachfolgend dargestellt. Für jedes einzelne Kriterium kann der Erwartungshorizont (Zielerfüllungsgrad) und die Gewichtung aus der beiliegenden Bewertungsmatrix und den nachfolgenden Ausführungen entnommen werden. Die Auftraggeberin geht bei der Bewertung anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen vor und wird unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung und der beschriebenen Er-wartungshorizonte ihre Bewertungspunkte vergeben. Unter diesem Zuschlagskriterium können maximal 1000 Punkte erreicht werden.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer des Bundeskartellamts
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundeskartellamts
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundeskartellamts
Organisation, die die Zahlung ausführtBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
5.1.
LosLOT-0002
TitelDienstleistungen von Seminarhotels Region Süd 2025-88 Los 2
BeschreibungDie BGW plant in der Region Süd ab dem Jahr 2027 insgesamt ca. 150 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Mit dieser Ausschreibung werden für das Jahr 2027 zwei Hotels als Vertragspartnerinnen/ Vertragspartner gesucht, die die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden in den nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregionen gewährleisten.
Interne KennungLOT-0002 2025-88
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55110000 Hotel-Übernachtungen
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Auftraggeberin ist berechtigt den Vertrag – bei entsprechender Beschlusslage der BGW-Selbstverwaltungsgremien – insgesamt zwei Mal für jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern. Zur Ausübung der Verlängerungsoption informiert die Auftraggeberin den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich über ihre Entscheidung den Vertrag zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLos 2: PLZ-Bereich Süd der Region Süd: 725 – 728, 730 – 733, 861 – 866, 89.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit12 Monate
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDie erreichten Preispunkte werden wie folgt bestimmt: Pmin (niedrigster Angebotspreis) / P (Angebotspreis) x 1006 (maximal möglichen Leistungs-punktzahl) = erreichte Preispunkte Die so errechnete Preispunkte werden mit dem Gewicht 40 % multipliziert und durch 100 geteilt (Erreichte Preispunkte x 40 /100 = gewichtete Preispunkte).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungDas Prinzip der Bewertung erfolgt überschlägig wie nachfolgend dargestellt. Für jedes einzelne Kriterium kann der Erwartungshorizont (Zielerfüllungsgrad) und die Gewichtung aus der beiliegenden Bewertungsmatrix und den nachfolgenden Ausführungen entnommen werden. Die Auftraggeberin geht bei der Bewertung anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen vor und wird unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung und der beschriebenen Er-wartungshorizonte ihre Bewertungspunkte vergeben. Unter diesem Zuschlagskriterium können maximal 1000 Punkte erreicht werden.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer des Bundeskartellamts
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundeskartellamts
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundeskartellamts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge6 818 850,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWelcome Hotel Neckarsulm Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsANG-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots3 141 889,20 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVER-0001
Titel2026-30 Los 1
Datum der Auswahl des Gewinners15/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses20/03/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungParkhotel Schmid GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsANG-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots3 676 960,80 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVER-0002
Titel2026-30 Los 2
Datum der Auswahl des Gewinners15/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses20/03/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 993-8002510900-04
PostanschriftPappelallee 33/35/37
StadtHamburg
Postleitzahl22089
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@bgw-online.de
Telefon040202071536
Internetadressehttp://www.bgw-online.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundeskartellamts
Registrierungsnummer991-02380-92
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+4922894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungWelcome Hotel Neckarsulm Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE268553305
StadtNeckarsulm
Postleitzahl74172
Land, Gliederung (NUTS)Heilbronn, Landkreis (DE118)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungParkhotel Schmid GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE811686030
PostanschriftAugsburger Straße 28
StadtAdelsried
Postleitzahl86477
Land, Gliederung (NUTS)Augsburg, Landkreis (DE276)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung743a4ecc-4f45-495f-9d95-d785be44133b  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Sonderregelung
Unterart der Bekanntmachung33
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung31/03/2026 14:43:33 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung230262-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe65/2026
Datum der Veröffentlichung02/04/2026