Zusätzliche Angaben
Der Standort des RTW muss sich innerhalb des in Anlage 12b dargestellten Gebiets befinden.
Der vom Bieter zu stellende Standort muss die baulichen wie zufahrtstechnischen Anforderungen in Ziffer 5.4.2 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung erfüllen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter den genauen und geeigneten Standort zu benennen und entweder eine Eigenerklärung oder Nachweise über dessen Verfügbarkeit zu Leistungsbeginn (Eigentumsverhältnisse, Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc.) vorzulegen. Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht den in Ziffer 5.4.2 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung genannten baulichen und zufahrtstechnischen Anforderungen entspricht, hat der Bieter im Angebot zu erläutern, wie er diese bis zum Leistungsbeginn sicherstellen wird. Dies gilt insbesondere, wenn von den Vorgaben der DIN 13049 aus objektiv zwingenden Gründen abgewichen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, den im Angebot genannten Standort zu besichtigen, um dessen Eignung zu prüfen. Der Bieter hat auf Anforderung durch den Auftraggeber diese Besichtigung zu ermöglichen.