Zusätzliche Angaben
Weitere Hinweise zur Wertung:
Das eingereichte Konzept muss folgende Aspekte beinhalten, die unter Berücksichtigung des angegebenen Gewichtungsfaktors in die Wertung eingehen.
— Raumkonzept/Ausstattung, Gewichtungsfaktor 2,
— Personalkonzept, Gewichtungsfaktor 4,
— Netzwerkarbeit, Gewichtungsfaktor 2,
— Diversity Management, Gewichtungsfaktor 2,
— Dokumentation, Gewichtungsfaktor 1,
— Ausbildungsbegleitung, Gewichtungsfaktor 4,
— Zusammenwirken aller Beteiligten, Gewichtungsfaktor 4,
— Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses bzw. der Einstiegsqualifizierung, Gewichtungsfaktor 4,
— Sicherung des Ausbildungsabschlusses, Gewichtungsfaktor 4,
— Übergang in Beschäftigung im Anschluss an die Ausbildung, Gewichtungsfaktor 3,
— Nachgehende Betreuung, Gewichtungsfaktor 3,
— Betriebsbetreuung, Gewichtungsfaktor 3
— Stütz- und Förderunterricht, Gewichtungsfaktor 3.
Die Wertung der Qualität des Konzeptes (Leistung) wird zunächst durch 2 - 4 Mitarbeiter unabhängig voneinander vorgenommen. Anschließend wird aus den einzelnen Wertungen bei unterschiedlichen Punktwerten mittels Einigung unter den Mitarbeitern eine Gewichtung für die Gesamtwertung vorgenommen.
Für die einzelnen Wertungsbereiche werden jeweils 1 bis 3 Punkte vergeben.
Die maximal erreichbare Konzeptpunktzahl beträgt 117 Punkte. Das Angebot mit den höchsten Wertungspunkten wird mit 70 Punkten gewertet. Die weiteren Angebote werden mit dem qualitativ besten Angebot prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung vier Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis wird mit 30 Punkten gewertet.
Die weiteren Angebotssummen werden mit der günstigsten Angebotssumme prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung vier Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Anschließend werden die so ermittelten Wertungspunkte für Qualität und Preis zusammengezählt. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtwertung.
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Die jobcenter Kreis Steinfurt AöR beabsichtigt, die o. g. Leistung zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist.
Jobcenter Kreis Steinfurt AöR, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29GFK