Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 305 Abs. 3 SGB V zur qualitätsbasierten Auskunft gegenüber Versicherten der Auftraggeberin zu zugelassenen Leistungserbringern mit nachweislich guter Behandlungsqualität. Die Güte der Behandlungsqualität wird datenbasiert und objektiv anhand nachvollzierbarer Qualitätsparameter durch den Auftragnehmer bewertet. Berücksichtigung bei der Auswahl geeigneter Leistungserbringer für den jeweiligen Fall finden zudem die Art und Komplexität der Erkrankung, die Reisemöglichkeit und -bereitschaft sowie persönliche Präferenzen der Versicherten.
Versicherte der Auftraggeberin erhalten so eine schnelle und auf deren individuelle Situation passende Arztauskunft und werden damit bei der Wahl eines geeigneten Leistungserbringers unter-stützt. Die Entscheidung für oder gegen einen Leistungserbringer treffen die Versicherten dabei eigenständig. Eine Verpflichtung zum Aufsuchen eines vorgeschlagenen Leistungserbringers besteht nicht. Die freie Arztwahl wird durch die Auskunftserteilung nicht eingeschränkt.
Ausdrücklich kein Leistungsgegenstand sind medizinische Untersuchungen, Diagnosestellungen, Behandlungen, Empfehlungen zur Medikation oder die Erarbeitung konkreter Therapievorschläge durch den Auftragnehmer selbst.